Kabinettsentwurf zur Erbschaftssteuerreform verabschiedet

ZGV: Nachbesserungen und Konkretisierungen notwendig

Am 11.12.2007 hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet (download hier). Danach sollen bei der Vererbung von Unternehmen 85% des Betriebsvermögens von der Besteuerung verschont werden, wenn zehn Jahre lang mindestens 70% der Lohnsumme erhalten bleiben und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird. Das Gesetz soll im ersten Halbjahr 2008 verabschiedet werden. Bei Unternehmensübergängen, dieseit dem 1.1.2007 stattgefunden haben, soll den Erben ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht zustehen.

Nachbesserungsbedarf bei langen Bindungsfristen und in den Details

Der ZGV siehtnoch dringenden Nachbesserungsbedarf beim Gesetzgebungsverfahren.Die Frist von 15 Jahren zur Fortführung von Betrieben und die Koppelung der Regelungen an eine bestimmte Lohnsumme engen die Unternehmen in ihren Entscheidungsspielräumen über die Maßen ein und machen rational unternehmerische Entscheidungen für eine lange Zeit ausgesprochen schwierig.

Darüber hinaus bedarf esauch noch einiger Detailarbeit. So muss bei der Berechnung der Ausgangslohnsummenoch eine Bereinigung um variable Erfolgsbeteiligungen, Abfindungen oder Zusatzzahlungen vorgenommen werden. Zudem sollte in das Erbschaftssteuergesetz eine großzügige Billigkeitsregel eingeführt werden, die es dem Unternehmer ermöglicht, konjunktur- und strukturbedingten Fehlentwicklungen, ohne die Gefahr einer Nachentrichtung der Erbschaftssteuer zu begegnen.
Dringend notwendig ist auch die zeitnahe Vorlage der Rechtsverordnung zum Bewertungsgesetz. Erst wenn diese vorliegt, kann tatsächlich abgeschätzt werden, wie sich die Reform auf Unternehmensübergänge auswirkt und in welcher Weise Erben von ihrem Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht Gebrauch machen sollten.

Seminarangebot von ZGV und ADS

Zur sachgerechten Vorbereitung von Unternehmensübergängen ist nun schnelles und sachlich fundiertes Handeln gefordert. Sobald der Ausgang desGesetzgebungsverfahrens absehbar ist, wird der ZGVin Zusammenarbeit mit der ADS (Allgemeine Deutsche Steuerberatung GmbH) seine Seminare zur Unternehmensnachfolge mit einem inhaltlichen Update zur Erbschaftssteuerreform anbieten, um Unternehmern den optimalen Weg zur Unternehmensübergabe aufzuzeigen (Ansprechpartner Herr Dr. Marc Zgaga, Tel.: 0221 / 355371-39, E-Mail: m.zgaga@zgv-online.de)

Seite drucken

Downloads
Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel