Kommission will Verbraucherrechte vereinheitlichen

Volle Harmonisierung der Rechte des Verbrauchers im Bezug auf Kaufverträge im europäischen Binnenmarkt geplant.

Die Kommission hat angekündigt, im Rahmen des "Consumer Acqui" die in verschiedenen Richtlinien zu findenden verbraucherrelevanten Rechte zu vereinheitlichen.
Der von der Kommission vorbereitete Richtlinienvorschlag sieht nun eine volle Harmonisierung der Rechte des Verbrauchers in Bezug auf Kaufverträge im europäischen Binnenmarkt vor. Während die bisherigen Richtlinien den Mitgliedstaaten Abweichungen zugunsten der Verbraucher zuließen, strebt die Kommission nun eine volle Harmonisierung an, um so das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Geschäfte zu erhöhen. Es ist richtig, dass grenzüberschreitender Warenverkehr dann erleichtert wird, wenn die Vertragsparteien von einem einheitlichen Rechtsrahmen ausgehen können. Die Richtlinie beschränkt sich nicht, wie bisher angekündigt, nur auf eine Vereinheitlichung der Definition und ggf. einiger Fristen, sondern versucht, ein umfassendes einheitliches verbraucherbezogenes Kaufrecht zu etablieren. Es geht daher um die Informationspflichten an den Verbraucher, die Regelung des Widerrufsrechts, um weitergehende Rechte wie Fragen zur Lieferung, zur Risikotragung, zur Gewährleistung, zu Garantien, zu den Kosten und letztlich auch zur Beweislast und schließt unfaire Vertragsklauseln und deren Behandlung ein.

Eine volle Harmonisierung führt in Deutschland partiell zur Verbesserung der Verbraucherrechte, in manchen Mitgliedstaaten möglicherweise auch zu einer Verschlechterung. Daher wird es vermutlich zu Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaat und Kommission kommen. Wie üblich weist die Kommission auch jetzt darauf hin, dass diese Richtlinie die Chancen mittelständischer Unternehmen im europäischen Binnenmarkt Geschäfte zu tätigen, erhöht. Ein einheitlicher Rechtsrahmen führt zu einer Vereinfachung der Geschäftsabwicklung, wobei diese Vereinfachung für alle, d.h. große und kleine Vertragspartner gilt. Die Veröffentlichung des Vorschlags ist ursprünglich für Oktober diesen Jahres vorgesehen, so dass die Diskussion im Parlament und im Rat auch erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen wird.

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