Konsultation der EU-Kommission zur Entwicklung eines harmonisierten Erfassungs- und Berichtssystem über Verbraucherbeschwerden

Vereinheitlichtes Erfassungssystem aller Verbraucherbeschwerden soll etabliert werden - ZGV lehnt Initiative vom Grundsatz her ab.

Brüssel, 01.08.2008 - Die sommerliche Ruhe durchbricht die Kommissarin für Verbraucherfragen, Meglena Kuneva, mit einer bis zum3. Oktober laufenden Konsultation zu Verbraucherbeschwerden.
Die Kommission möchte nach dem Vorbild einiger Mitgliedsstaaten und US-amerikanischem Muster ein vereinheitlichtes Erfassungssystem aller Verbraucherschwerden etablieren. Dies setzt ein vereinheitlichtes Melde- und Berichtssystem voraus. Ziel der Konsultation ist es, sich bestätigen zu lassen, dass für eine derartige einheitliche Berichterstattung ein Bedürfnis besteht um so heraus zu finden, welche Daten nach einem harmonisierten System erfasst werden sollten und in welchem Zeitraum an eine zentrale Stelle Bericht erstattet werden soll.

Der ZGV lehnt nach erster Begutachtung diese Initiative vom Grundsatz her ab. Verbraucherbeschwerden spielen sich in der Regel im bilateralen Verhältnis zwischen Kunde und Verkäufer/Dienstleister ab und werden überwiegend auch auf dieser Ebene zufriedenstellend geregelt. Umfassendes Reporting über individuell erteilte Beschwerden führt zu einem bürokratisch entfesselten Überwachungsstaat und kann zwangsläufig nur neue Bürokratie und gesetzliche Hemmnisse produzieren. Es ist zu befürchten, dass im Sinne einer statistischen Erfassung quasi durch Ausforschung überhaupt erst vermeintliche Probleme schaffen werden. Dem Verbraucher kann in Europa nur eine Vereinheitlichung der Rechtsnormen dienlich sein, wie dies durch Schuldrechtsreform bei Gewährleistungsrechten durch einheitliche Widerruffristen und durch einheitliche Verzugsregeln und ähnlichen bereits geschaffen wurde. Während die Mitgliedsstaaten und die Kommission, wenn auch überwiegend unter dem Gesichtspunkt der Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen derzeit damit beschäftigt ist, statistische Lasten von den Unternehmen zu nehmen, soll nun unter dem Deckmantel des effizienten Verbraucherschutzes neue unnötige statistische Kapazitäten aufgebaut werden.

Zu befürchten ist auch, das dieses statitische Element letztlich umfunktioniert wird, um Verbraucherverbänden Material für von der Kommission ebenfalls angedachten Sammelklagen zu liefern.

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