Kündigung bei Rückfall

Der Rückfall eines drogenabhängigen Arbeitnehmers kann seine Kündigung rechtfertigen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

Der Rückfall eines drogenabhängigen Arbeitnehmers kann seine Kündigung rechtfertigen. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Arbeiters gegen ein Metallunternehmen zurück (AZ: 11 Sa 119/04). Der seit mehr als 15 Jahren in dem Betrieb beschäftigte Mann hatte zunächst erfolgreich an einer Drogentherapie teilgenommen. Als sich seine Ehefrau von ihm trennte, wurde er rückfällig. Die Firma kündigte ihm daraufhin mit der Begründung, ein unter Drogen stehender Produktionsarbeiter gefährde sich und seine Kollegen. Dies wiege stärker als das Interesse des Mannes an einer erneuten Therapiechance und dem Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Firma müsse zudem die Befürchtung haben, dass der Mitarbeiter wieder rückfällig werden könne.

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