Mitteilung der EU-Kommission zur Änderung des Mehrwertsteuersystems

Grundsätzliche Kritik an einem reversed charge System bestätigt sich.

Auf Wunsch des Rats hat die Kommission ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges überprüft.
Eine vorgeschlagene Maßnahme war die Abkehr vom Prinzip der steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistungen, anders ausgedrückt: Die Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen. In der Analyse kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das System positive Elemente enthält, die gegenüber den Einwänden überwiegen. Allerdings wäre die Einführung eines derartigen Systems mit einem Clearing-Mechanismus verbunden, der zu Transferzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten führt. Die Kommission bittet daher den Rat, weitere Leitlinien vorzugeben, damit sie dieses Verfahren ggf. weiter untersuchen und ausarbeiten kann.

Zum reversed charge System vertritt die Kommission die Meinung, dass eine Verlagerung der Steuerschuld den Karusselbetrug verringern könnte. Man befürchtet allerdings, dass dies bei den Mitgliedstaaten zu Einnahmenausfällen aufgrund neuer Betrugsarten führt. Auch die umfangreichen Berichtspflichten der Unternehmen, die mit einer derartigen Änderung verbunden sind, sind eher negativ. Daneben benötigen die Unternehmen neue Formen des Risikomanagements. Im Ergebnis müsste ein System zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft entweder EU-weit zwingend sein, falls dieses Konzept nicht aufgegeben werden sollte. Ebenso skeptisch wird die Möglichkeit eines Pilotprojektes gesehen. Ein derartiges Pilotprojekt leidet unter dem Umstand, dass es nur in einem Staat angewandt wird, was zu Schwierigkeiten im innergemeinschaftlichen Handel führt. Der Rat muss erneut prüfen, ob die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft eine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges darstellt. Falls ein derartiges Pilotprojekt gewünscht wird, erbittet die Kommission einen konkreten Arbeitsauftrag zur Vorbereitung.

Aus Sicht des ZGV bestätigt sich durch diese Mitteilung der Kommission die grundsätzliche Kritik an einem reversed charge System, das nicht nur durch die Berichtspflichten, sondern auch das Nebeneinander von zwei verschiedenen Steuersystemen eher negative Auswirkungen für die Wirtschaft haben wird. Dem steht ein nur zweifelhafter Erfolg der Betrugsbekämpfung entgegen.

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