Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung
Entbürokratisierung der gesetzlichen Unfallversicherung wird angestoßen
Den Berufsgenossenschaften soll das Recht genommenwerden, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
Der Inhalt der geltenden Unfallverhütungsvorschriften soll in Rechtsverordnungen übernommen werden. Alle Unfallverhütungsvorschriften sollen spätestens zum 31.12.2005 ungültig werden.Überwachung von Vorschriften und Anordnungsbefugnisse sollen nur noch der staatlichen Gewerbeaufsicht obliegen. Die Präventionsaufgabe der Berufsgenossenschaften soll auf Beratung der Unternehmen konzentriert werden.
Die Konkretisierung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gestellung von Betriebsärzten und Sicherheitskräften nach dem Arbeitssicherheitsgesetz soll künftig über Rechtsverordnungen erfolgen.
Nach derzeitigem Stand soll sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates am 4. Dezember 2003 mit diesem Antrag befassen.