Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung

Entbürokratisierung der gesetzlichen Unfallversicherung wird angestoßen

D ie Bayerische Staatsregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Zuständigkeiten der Unfallversicherungsträger beschlossen und beantragt, dass der Bundesrat diesen Entwurf in den Bundestag einbringen möge (Bundesrats-Drucksache 820/03). Der Gesetzesantrag zielt auf eine massive Einschränkung der Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften bezüglich ihrer Präventionsaufgabe. Hierzu werden Änderungen des SGB VII, des Arbeitsschutzgesetzes und des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beantragt. Im Einzelnen wird vorgeschlagen:
  • Den Berufsgenossenschaften soll das Recht genommenwerden, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
    Der Inhalt der geltenden Unfallverhütungsvorschriften soll in Rechtsverordnungen übernommen werden. Alle Unfallverhütungsvorschriften sollen spätestens zum 31.12.2005 ungültig werden.

  • Überwachung von Vorschriften und Anordnungsbefugnisse sollen nur noch der staatlichen Gewerbeaufsicht obliegen. Die Präventionsaufgabe der Berufsgenossenschaften soll auf Beratung der Unternehmen konzentriert werden.

  • Die Konkretisierung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gestellung von Betriebsärzten und Sicherheitskräften nach dem Arbeitssicherheitsgesetz soll künftig über Rechtsverordnungen erfolgen.
    Nach derzeitigem Stand soll sich der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates am 4. Dezember 2003 mit diesem Antrag befassen.

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