ÖPNV-Zuschüsse nicht mehr steuerfrei

Berlin (rh.) Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 ist Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weggefallen.

Nach § 3 Nr. 34 EStG in der Fassung ab 1. Januar 2004 sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr steuerbefreit. Zu dieser Reform ist auch die Beitragsfreiheit dieser Zuwendungen nach § 1 Arbeitsentgeltverordnung entfallen. Als Fahrkostenersatz im Sinne dieser Regelungen gilt auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Fahrkarte (Jobticket).

Bei Fahrkostenzuschüssen, die andere Fahrten betreffen als diejenige zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, haben sich keine Änderungen ergeben.

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