Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vorgelegt

Der ZGV informiert über die wesentlichen Kernpunkte des Referentenentwurfes zum Jahressteuergesetz 2009.

Das Jahressteuergesetz 2009 dient der Umsetzung einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die verschiedene Bereiche des Steuerrechts betreffen. Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung im Einzelnen folgende Ziele mit den hier genannten Regelungsbereichen:

  1. Umsetzung notwendiger und politisch bedeutsamer steuerrechtlicher Änderungen

  • Ausschluss von Körperschaften, die extremistisches Gedankengut fördern, von der Gemeinnützigkeit, § 51 Satz 4 - neu — AO
  • Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine, § 10b Abs. 1 EstG
  • Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, § 3 Nr. 34 EstG
  • Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG
  • Behandlung von Altverlusten aus Stillhaltergeschäften, § 22 Nr. 3 EstG
  • Regelung zur Nichtanwendung der Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld/kindbedingten Steuerfreibeträgen bei der Eigenheimzulage, § 19 Eigenheimzulagengesetz
  1. Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union:

  • Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Bereich der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, §§ 50, 50a EstG
  • Umsatzsteuerbefreiung für ambulante und stationäre Heilbehandlungsleistungen, § 4 Nr. 14 und Nr. 16 UstG
  • Familienstiftung mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder EWR-Vertragsstaat, § 15 Abs. 6 - neu — AstG

  1. Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens:

  • Neufassung der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge, § 1 Abs. 3 InvStG
  • Anwendung der Anrechnungs- anstatt der Freistellungsmethode bei Schachtelbeteiligungen an ausländischen REITs, §19 Abs. 6 REITG
  • Verluste bei beschränkter Haftung: Auswirkung von Einlagen, § 15a EstG
  • Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen in eine Freizone, § 6 Abs. 1 UstG
  • Verlängerung der Vervolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten, § 376 AO

  1. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts / Bürokratieabbau

  • Aufhebung der in § 68 Abs. 2 EStG genannten besonderen Mitwirkungspflichten
  • Anhebung des Mindestbetrags zur Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen auf 400 € im Kalenderjahr bzw. 100 € im Vorauszahlungszeitpunkt sowie für Erhöhungen auf 100 € und für nachträgliche Erhöhungen auf 5.000 €, § 37 Abs. 5 EstG
  • Möglichkeit der Verlagerung der DV-gestützten Buchführung in EU-Staaten und bestimmte EWR-Staaten, § 146 Abs. 2a und 2b AO
  • Klarstellung der Auskunftsrechte der Betroffenen nach § 31c AO in Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungerichts vom 10. März 2008

  1. Umsetzung steuerpolitischer Vorhaben des Deutschen Bundestages aus früheren Gesetzgebungsverfahren

  • Berücksichtigung vorbelasteter Erträge bei der Besteuerung von Ausschüttungen von REITs beim Anteilseigner, § 1 Abs. 4, § 19 Abs. 3, §§ 19a, 19b, 21 Abs. 1 und Abs. 2, § 23 REITG
  • Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten, § 39f EStG-neu

  1. Umsetzung von Empfehlungen des Bundesrechnungshofs
  • Mitteilungspflichten öffentlicher Stellen, § 93a Abs. 1 AO
  • Datenübermittlungspflicht von Behörden an Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung; Einbeziehung der Finanzverwaltung in bestehende Übermittlungspflichten, § 197 Abs. 4 SGB VII

  1. Bereinigung steuerrechtlicher Vorschriften, insbesondere auch zur Abgeltungsteuer, und Anpassungen des Investmentsteuer- und REITGesetzes an die Abgeltungsteuer

  • Anrechnung ausländischer Steuern im Rahmen der Abgeltungsteuer, § 32d EstG
  • Übergangsregelung für sog. Finanzinnovationen, § 52a Abs. 10 EstG
  • Verschiedene Anpassungen des InvStG und des REITG an die Abgeltungsteuer

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