Reform der Künstlersozialversicherung muss weiter diskutiert werden

ZGV widerspricht Bundesarbeitsministerium

Der ZGV (Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V.) bedauert, dass der Bundesrat die notwendige Diskussion über eine Überarbeitung der Künstlersozialversicherung ad acta gelegt hat. Anders als das Bundesarbeitsministerium behauptet, ging es bei dieser Diskussion nicht um die Abschaffung einer Rentenversicherung für freischaffende Künstler.

In nahezu allen freiberuflichen Gruppen, nicht zuletzt auch bei Ärzten und Anwälten, gibt es Versorgungswerke, die eine Altersversorgung der Freiberufler sicherstellen. Ein derartiges Versicherungswerk für freischaffende Künstler wollte weder der Bundesrat, noch will dies der ZGV in Frage stellen.

Das jetzige System ist jedoch nicht nur aus Sicht der kleinen und mittleren Betriebe durch ein Übermaß an Bürokratie und Beitragsungerechtigkeit ausgestaltet. Auch der Kontrollmechanismus, der dann notwendig ist, wenn nicht der beitragspflichtige Freiberufler, sondern alle potentiellen Auftraggeber zu kontrollieren sind, ist unverhältnismäßig.

Die Künstlersozialversicherung muss so wie alle anderen Versicherungswerke ausgestaltet werden, indem die freischaffenden Künstler selbst ihren Beitrag an die Versicherung leisten und diese Aufwendungen in ihre Leistungsentgelte einkalkulieren. Damit entfällt ein umfangreiches Meldesystem und ein ebenso kompliziertes Kontrollsystem!

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales widerspricht der ZGV, wenn es nun behauptet, der Bürokratieabbau läge in der Hand der Unternehmen. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie das Arbeitsministerium die notwendigen Kontrolltätigkeiten als unbürokratisch nur deswegen bezeichnet, weil sie zur Schaffung von Beitragsgerechtigkeit notwendig sind. Im Gegenteil: Wenn man ein System nur dann, wenn es mit einem Übermaß an Kontrollen versehen ist, gerecht ausgestalten kann, muss man über andere Gestaltungen nachdenken.

Die vom BAMS in die Diskussion eingeführten Ausgleichsvereinbarungen stellen ebenfalls eine Reparatur des nicht hinzunehmenden Zahlungsweges durch Selbsthilfemaßnahmen der Wirtschaft dar. Soll die Wirtschaft Bürokratie abbauen, indem sie selbst auf ihre eigenen Kosten die notwendigen bürokratischen Einrichtungen schafft?

Nicht erklärt werden letztlich auch die unterschiedlichen Beitragssätze. Setzt man gedanklich den Auftraggeber eines freischaffenden Künstlers mit dessen Arbeitgeber gleich, dann kann es nur gerecht sein, dass er wie alle Arbeitgeber nur die Hälfte des Sozialbeitrages bezahlt, nicht aber einen höheren Anteil.

Der ZGV fordert daher Entbürokratisierung der Künstlersozialversicherung zur Schaffung von Beitragsgerechtigkeit und zum Bürokratieabbau.

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