Reform der Unfallversicherung verfehlt ihr Ziel

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 13. Februar wird die längst fällige Generalüberholung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erreicht.

Berlin, 13.02.2008: Das Bundeskabinett beschloss am 13. Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (download hier).

Ziel des Gesetzentwurfes ist es zum einen, die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 23 auf 9 zu senken und zum anderen die Beitragsspreizung zwischen den Berufsgenossenschaften auf max. 2 Prozentpunkte (ohne Bergbau-BG) verringert werden. Letzteres soll vor allem durch die umstrittene Neuregelung des Lastenausgleichs bewirkt werden.

Lastenausgleichin der Kritik

In diesem Punkt droht der Handel zu einem Verlierer der Reform zu werden, falls der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren ohne Änderungen durchläuft. „Die Entscheidung für die Reform der Unfallversicherung, insbesondere für den Lastenausgleich lässt vermuten, dass das Modell und seine finanziellen Tragweiten nicht richtig durchschaut wurden“, kritisierte ZGV-Präsident Wilfried Hollmannvergangene Woche in Berlin. „Nach den wesentlichen Gestaltungsprinzipien der Unfallversicherung ist eine Verteilung der Lasten nach Neurenten sachgerecht, weil sich darin das unterschiedliche Gefährdungspotential der Unterschiedlichen Branchen widerspiegelt. Prävention sollte sich lohnen!“ soHollmann weiter.

Durch die Neuregelung des Lastenausgleichs zwischen den Berufsgenossenschaften sollen notleidende Branchen entlastet werden. Die Verteilung dieser Lasten auf die anderen Berufsgenossenschaften soll sich laut dem Entwurf zu 70% nach Entgelten (gesamtes Entgeltvolumen der Branche) und zu 30% nach Neurenten (branchenspezifische Gefährdung) richten. Damit drohen insbesondere den Handelsunternehmen höhere Kosten, weil so ohne weitere Differenzierung Branchen mit sinkenden Entgeltsummen — gleichgültig aus welchem Grund — Vorteile und Branchen mit erfolgreicher Präventionsarbeit Nachteile eingeräumt werden.

ZGV und andere Verbände sind aktiv

Der ZGV fordert eine eingehende Prüfung des geplanten Lastenausgleichs, z.B. durch die Erstellung alternativer Modelle, die den Handel und Dienstleistungen nicht über Gebühr belasten sowie die ursprünglich von den Koalitionsfraktionen angekündigte und aus Sicht des Mittelstandes unbedingt notwendige Reform des Leistungsrechts.

ZGV-Präsident Hollmann istmit einem entsprechenden Schreiben an die Fachpolitiker der Fraktionen aktiv geworden.

Auch andere Verbände sind auf diesem Gebiet in Absprache mit dem ZGV aktiv.

Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens

Der Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzessieht derzeit vor, dass der Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der mitberatende Bundesratsausschuss für Wirtschaft am 10. April 2008 ihre Empfehlungen für das Plenum beraten. Der Bundesrat soll sich am 25. April 2008 erstmals mit diesem Gesetzentwurf befassen. Für den 29. Mai 2008 ist die erste Lesung im Bundestag vorgesehen, am 16. Juni 2008 soll die Anhörung im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales stattfinden. Das Gesetz soll grundsätzlich am 1. Oktober 2008 in Kraft treten.

Seite drucken

Downloads
Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel