SEPA-Lastschriftverfahren kommt Ende 2009

ZGV gibt Entwarnung: Keine wesentlichen Änderungen für Verbundgruppen, die das Abbuchungsverfahren nutzen

Die Realisierung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (englisch: Single European Payments Area) ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion und soll den europäischen Binnenmarkt stärken.
SEPA unterscheidet daher nicht mehr zwischen inländischem und grenzüberschreitendem Euro-Zahlungsverkehr. Künftig stehen den Verbrauchern und Unternehmen, die bisher nur im deutschen Zahlungsverkehr gewohnten Dienstleistungen, euroweit zur Verfügung.

Bereits seit Januar 2008 können Kunden die SEPA-Produkte für Überweisungen und Kartenzahlungen in Ergänzung zu den bekannten deutschen Verfahren nutzen. Wie die europäische Bankenwelt nun meldet, wurden in diesem Sommer auch die Regelwerke für das Lastschriftverfahren verabschiedet. Dabei wird zwischen dem Basis-Lastschriftverfahren (für Verbraucher) und dem B2B-Lastschriftverfahren unterschieden. Letzteres ähnelt stark dem deutschen Abbuchungsauftragsverfahren und wurde speziell für das Unternehmensgeschäft entwickelt. Beide Verfahren sollen ab November 2009 in Kraft treten und zunächst parallel zu den bestehenden nationalen Zahlungsverfahren angeboten werden. Aufgrund der Vorteile der neuen SEPA-Verfahren werden sich aber vermutlich die SEPA Produkte am Markt durchsetzen, so dass eine Parallelität der Verfahren auf Dauer nicht gegeben sein wird.

Nach jetzigen Informationen aus den Bankenkreisen werden die deutschen Interbanken-Abkommen über das Lastschriftverfahren noch bis einschließlich 2015 Gültigkeit besitzen, so dass bis dahin keine Umstellungsnotwendigkeit gegeben ist. Auch ist nicht davon auszugehen, dass das SEPA-Lastschriftverfahren für international tätige Verbundgruppen in Kürze die bessere Alternative darstellt. Das SEPA-B2B-Lastschriftverfahren ist lediglich ein Regelwerk, das nicht automatisch von allen europäischen Banken übernommen wird. Da die Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) eine deutsche Erfindung sind und fast ausschließlich in Deutschland praktiziert werden, wird es noch einige Zeit dauern, bis sich diese Verfahren in der EU durchgesetzt haben.

Zurzeit arbeiten die Banken an Lösungen, wie bereits erteilte Abbuchungsaufträge oder Einzugsermächtigungen als „Mandate“ nach den neuen Regelwerken umgedeutet werden können. Es scheint aber noch keine sichere Lösung zu geben, mit deren Hilfe die Unternehmen rechtssicher davon befreit werden, beim Wechsel zu den SEPA-Verfahren neues Einverständnis mit den Beteiligten herbeizuführen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Zuge der Umsetzung der SEPA-Richtlinie umfangreiche Informationspflichten entstehen. Die Bürokratie, anders ausgedrückt die Menge des zu versendenden Papiers, wird daher weiter zunehmen, dann aber auf einem einheitlichen europäischen Niveau.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel