Small Business Act für Europa - ZGV aktiv

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günther Verheugen, sagt ZGV-Präsident Hollmann die Berücksichtigung der Verbandsstellungnahmezur geplanten europäischen Regelung für kleine und mittlere Unternehmen zu.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günther Verheugen, sagte dem ZGV die Berücksichtigung seiner Stellungnahme zum derzeit geplanten europäischen „Small Business Act“ zu. In einem Schreiben an ZGV-Präsident Hollmann betont der EU-Kommissar, dass die Anmerkungen und Vorschläge aus den Reihen des Mittelstandes und seiner Verbände bei diesem Thema besonders intensiv analysiert und gewichtet würden.

Der ZGV hatte sich mit einer Stellungnahme zur geplanten Regelung für kleine und mittlere Unternehmen in die politische Diskussion auf europäischer Ebene eingebracht und die speziellein Interessen der in Verbundgruppen organisierten Unternehmen erläutert.

Mit dem Small Business Act soll das Potential, das in kleinen und mittleren Unternehmen für die Wettbewerbsfähigkeit Europas gesehen wird, erschlossen werden. Dazu gehört es, bestehende Probleme auszuräumen und Chancen besser kennenzulernen. Das Small Business Act wird sich — wie der Inhalt der Konsultation zeigt — mit den Themen

- bessere Abstimmung der Rechtsetzung auf die KMU
- Vergrößerung des Stellenwertes der KMU in der Gesellschaft
- Zugang der KMU zum Binnenmarkt
- Zugang der KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten, Qualifikationen und Innovationen
- ökologische Herausforderungen als Chance für die KMU
- verstärkte Umsetzung KMU-relevanter politischer Grundsätze der EU

befassen.

In einer öffentlichenAnhörung brachte Kommissar Verheugenbereits im Februar dieses Jahreszum Ausdruck, dass die Ausarbeitung eines Small Business Act für Europa zu den wichtigsten Maßnahmen gehört, die im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung im Dezember vergangenen Jahres angekündigt wurde. Die Initiative unterstreiche die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen für die Beschäftigung. Die Statements in der Anhörung kreisten im Wesentlichen um die Frage, inwieweit der Small Business Act rechtlich bindende Wirkung haben wird. Streitig ist die Frage einer Änderung der Definition der kleinen und mittleren Unternehmen. Die Mehrheit sprach sich für eine Beibehaltung der Definition aus; Verheugen wollte eine Erweiterung des Begriffs KMU nicht ausschließen. Wiederholt wurden die bereits bekannten Forderungen nach Bürokratieabbau, nach einheitlichen Finanz- und Steuerstrukturen in Europa, nach einem verbesserten Zugang zu den Finanzmärkten auch nach besseren Zugangsmöglichkeiten für KMU zu öffentlichen Aufträgen.

Der ZGV wies darauf hin, dass das Ziel des Small Business Act -Verbesserung des gesamten Umfelds der kleinen und mittleren Unternehmen- nur erreicht werden kann, wenn man Verbundgruppen in die Überlegungen mit einbezieht. Verbundgruppen fördern kleine und mittlere Unternehmen. Will mandiese unterstützen, muss man deren Rahmenbedingungen im Auge behalten und verbessern, forderte Dr. Schulte als Vertreter des ZGV in der Anhörung. Beispielhaft wies er auf die kartellrechtliche Problematik hin und auf die nicht ausreichende Akzeptanz des Verbundgruppenbonus.

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