Stellungnahme des ZGV zum geplanten "Wohn-Riester"

Mit demaktuell vorliegenden Referentenentwurf zum Eigenheimrentengesetz(sog. Wohn-Riester) kommt die Politikeiner langjährigen Forderung des ZGV nach.

Der ZGV hat gegenüber Bundesfinanzminister Steinbrück seine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge“ (Eigenheimrentengesetz - ERG) abgegeben und diesen ausdrücklich begrüßt.

Indem die Bundesregierung derlangjährigen Forderung des ZGV nach der Einbeziehung des Immobilienerwerbs in die geförderte Altersvorsorge (Riester-Förderung) nachkommt, wird der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie anderen Formen der Altersvorsorge gleichgestellt.Durch diese Verbesserung der Rahmenbedingungen für das private Bauen sind zudem positive Konjunkturimpulse für die mittelständisch geprägte Baubranche (Bauhandwerk, Baustoffhandel, ...) und verwandte Branchen zu erwarten. Der ZGV begrüßt ausdrücklich, dass diesen maßgeblich von der Binnenkonjunktur abhängigen Wirtschaftszweigen nach den schwerwiegenden Einschnitten der letzten Jahre ein gewisser Nachteilsausgleich zuteil werden soll.

Auch die übrigen geplanten Regelungen sind grundsätzlich positiv zu werten. Durch den Berufseinsteigerbonus wird ein Anreiz geschaffen, möglichst früh für die Altersvorsorge zu sparen. Ebenfalls ist die Konzentration der Wohnungsbauprämie auf eine zweckgerichtete Verwendung sinnvoll. Sinnvoll wäre es, den Kreis der Berechtigten noch weiter als geplant auf alle Erwachsenen, insbesondere auch auf Selbstständige zu erweitern.

Der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegte Referentenentwurf enthältim wesentlichen die folgenden Regelungen:

  • Die Möglichkeit, Mittel aus den Altersvorsorgeverträgen zu entnehmen, wird von 75 auf 100 Prozent des angesparten steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögens ausgeweitet.

  • Die steuerliche Förderung wird auf Darlehensverträge zur Finanzierung des Immobilienerwerbs ausgeweitet.

  • Die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge sollen in einem fiktiven "Wohnförderkonto" erfasst werden, um diese nachgelagert zu besteuern.

  • Personen, die unter 21 Jahre alt sind, soll bei Abschluss eines geförderten Altersvorsorgevertrages ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 100,00 € gewährt werden.

  • Die Förderung soll auf Fälle der Erwerbsunfähigkeit ausgedehnt werden.

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