Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, Arbeitsgruppe unlauterer Wettbewerb tagte im BMJ

Die Arbeitsgruppe „unlauterer Wettbewerb“ im BMJ, in der der ZGV durch Herrn Dr. Schulte vertreten ist, tagte erneut, um über den Umsetzungsbedarf der Richtlinie unlautere Geschäftspraktiken zu diskutieren.

Berlin, 25.10.2005. Das BMJ strebt einen Referentenentwurf für Januar 2006 und damit einen Regierungsentwurf für Mitte 2006 an, um so die Umsetzung bis Juni 2007 sicherzustellen.


Das Ministerium erwägt einen minimalistischen Ansatz, da das erst 2004 novellierte deutsche UWG weitgehend europäischen Anforderungen entspricht. Über die Frage entstand eine heftige Diskussion, ob die Beispielsliste der Richtlinie, die in dieser Form aus Sicht des ZGV unakzeptabel ist, nach inhaltlichen und redaktionellen Änderungen übernommen werden soll. Es scheint sich abzuzeichnen, dass das BMJ für eine möglichst eingeschränkte Übernahme dieser Detailregelungen plädiert.

Im Spiel ist damit eine Übernahme in der sprachbereinigten Fassung im Anhang. Wahrscheinlicher erscheint aber eine teilweise Ergänzung der Generalklauseln und Erwähnung der Liste in der Gesetzesbegründung. Deutlich wird, dass durch die Richtlinie im Bereich der Informationspflichten der Unternehmen an den Verbraucher eine neue Zeitrechnung beginnt. Dies motiviert die Verbraucherverbände, den verbraucherbezogenen Charakter dieser Richtlinie zu betonen. Die gesamte Diskussion zeigt, wie sehr im Europa der 25 Mitgliedstaaten die bewährte nationale Rechtsauffassung und Rechtssystematik im Wege der Harmonisierung in Frage gestellt wird, obwohl gegen die deutschen Regelungen grundsätzlich keine Einwände bestehen.

Der deutsche Gesetzgeber und damit die deutsche Wirtschaft werden sich zunehmend an den Gedanken gewöhnen müssen, diesen Preis zu Erreichung eines einheitlichen Binnenmarktes mit einheitlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zahlen zu müssen.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht
Weitere Artikel