Unternehmen sollen Steuererklärung ab 2011 elektronisch abgeben
Steuerverfahren soll modernisiert und entbürokratisiert werden
Zudem soll auch die Steuererklärung von Arbeitnehmern und anderen privaten Steuerzahlern dadurch einfacher werden, dass Nachweise und Unterlagen dem Finanzamt künftig ohne zusätzlichen Aufwand elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren, das sich an der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ElsterLohn I orientiert, soll zunächst für Spendenquittungen, für die Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen (Anlage VL) und für Bescheinigungen für so genannte Riester-Verträge gelten, mittelfristig aber ausgebaut werden. Aus Sicht der Regierung werden dadurch wesentliche Hindernisse beseitigt, die einer elektronischen Übermittlung von Einkommensteuererklärungen noch entgegenstehen. Zugleich erhielten die Finanzämter die erforderlichen Informationen, um den Steuerzahlern eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung mit "attraktivem Datenumfang" anbieten zu können. Die gesetzliche Verpflichtung, Steuererklärungen und Unterlagen in Papierform vorzulegen, werde erst dann hinfällig, wenn die Finanzämter die elektronischen Voraussetzungen geschaffen haben, also etwa elektronische Datensätze zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen.
Darüber hinaus soll künftig die Steuer vorläufig festgesetzt werden können, wenn ein Verfahren wegen einer "einfachgesetzlichen" Rechtsfrage beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Aus Sicht der Regierung werden damit massenhaft eingelegte Einsprüche, etwa um Haftungsrisiken zu vermeiden, überflüssig. Ebenso ist geplant, dass die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungsträger in Zukunft ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern gleichzeitig vornehmen, um den damit verbundenen Aufwand zu reduzieren. Vorgesehen ist zudem, die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 6.136 Euro auf 7.500 Euro und für vierteljährliche Voranmeldungen von 512 Euro auf 1.000 Euro anzuheben. Entsprechend sollen auch die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 Euro auf 4.000 Euro und für vierteljährliche Anmeldungen von 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden. Reduzieren will die Regierung schließlich umsatzsteuerliche Informationspflichten der Unternehmer. Bei steuerfreien Leistungen an andere Unternehmer oder an staatliche Stellen sollen keine Rechnungen mehr erteilt werden müssen. Überdies soll künftig auf das Erfordernis verzichtet werden, bei der elektronischen Übermittlung von Rechnungen eine Sammelrechnung mitzuschicken.
Der ZGV mahnt angesichts der aktuellen Debatte um den Datenschutz und immer wiederkehrenden Probleme mit Datendieben an, dass hinreichendeSicherheitsvorkehrungen für den elektronischen Datenverkehr getroffen werden.