Verkürzung des Arbeitslosengeldanspruchs ab 1. Februar 2006 und Wegfall der Arbeitgebererstattung (§ 147a SGB III)

Aufgrund aktueller Anfragen informieren wir Sie heute erneut über die Verkürzung des Arbeitslosengeldanspruchs ab dem 1. Februar 2006 sowie den Wegfall der Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitslosengeld.

Aufgrund aktueller Anfragen informieren wir Sie heute erneut über die Verkürzung des Arbeitslosengeldanspruchs ab dem 1. Februar 2006 sowie den Wegfall der Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitslosengeld.

Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (vom 24.12.2003, BGBl I, S. 3002 wurde die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs für Ältere von jetzt bis zu 32 Monaten auf höchstens 18 Monate begrenzt (§ 127 SGB III i.d.F. ab 1. Januar 2004). Gleichzeitig entfällt die Erstattungspflicht des Arbeitgebers für Arbeitslosengeldzahlungen an entlassene ältere Arbeitnehmer (§ 147a SGB III), sofern sich der Anspruch allein nach der verkürzten Dauer richtet. Wegen einer Übergangsfrist greifen diese Änderungen erst bei Arbeitslosengeldansprüchen, die ab dem 1. Februar 2006 entstehen (§ 434l SGB III).

Entscheidend für die Anwendung alten oder neuen Rechts ist danach der Entstehungszeitpunkt des Arbeitslosengeldanspruchs. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass sich der Arbeitnehmer bereits während einer unwiderruflichen Freistellung arbeitslos melden kann und damit bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.

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