Was sich bei Altersteilzeit ändert

Berlin (mwk). Durch Änderungen zum 1. Januar und 1. Juli 2004 hat der Gesetzgeber die Altersteilzeit neu geregelt. Drei kostenlose ZGV-Seminareinformieren im März über die Details und geben Handlungsempfehlungen.

Mit dem Altersteilzeitgesetz wird älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht. Altersteilzeitarbeit können Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, der das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2004 ist in Altersteilzeitverträgen zu berücksichtigen, dass die Altersgrenze für die vorzeitige Altersrente nach Altersteilzeit ab dem Jahr 2006 von 60 auf 63 Jahren angehoben wird. Diese Anhebung erfolgt für die Übergangsjahrgänge 1946 bis 1948 in monatlichen Schritten. Ab dem Jahre 1949 ist eine vorzeitige Altersrente nur noch ab dem 63. Lebensjahr möglich. Bei Neuabschlüssen von Altersteilzeitverträgen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer durch die Altersteilzeitvereinbarung in die Altersrente überführt wird und nicht nach Abschluss der Altersteilzeit arbeitslos ist.

Eine weitere gravierende Änderung wird zum 01.07.2004 in Kraft treten. Dann werden die Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit spürbar gekürzt sowie die Insolvenzsicherungspflichten im Blockmodell drastisch verschärft.

Über die gesetzlichen Änderungen, tarifvertraglichen Verpflichtungen und Lösungsansätze möchten wir Sie in verschiedenen Seminaren informieren. Die Seminare

am 4. März 2004 inHannover , am 18. März 2004 inBornheim und am 30. März 2004 inWiesbaden richten sich an Vorstände, Geschäftsführer und Personalverantwortlichen der Verbundgruppen und Einkaufsgenossenschaften und geben rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen einen Überblick über die Auswirkungen der Reformen.

Das ausführliche Programm kann hier geladen werden.

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

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