ZGV fordert EU-einheitliche ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Im Rahmen des Konsultationsverfahrens der EU zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen fordert der ZGV die Beibehaltung der derzeitigen Regelungen, insbesondere die Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei Arzneimitteln, Kinderausstattung und Bauleistungen und zwar über den sozialen Wohnungsbau hinaus.

Wettbewerbsverzerrungen im einheitlichen Binnenmarkt können jedoch nur verhindert werden, wenn die Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze nicht ins Benehmen der Mitgliedstaaten gestellt wird, sondern wenn die Sätze verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Auch spricht sich der ZGV für die Beibehaltung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze für haushaltsnahe Leistungen, Reparaturen und Dienstleistungen aus. Es sollte in Erwägung gezogen werden, grundsätzlich Bauleistungen für Wohneigentum einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu unterlegen. Wohneigentum ist ein wichtiger Bestandteil der Altersversorgung und ist es daher wert, steuerlich gefördert zu werden.

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