ZGV fordert Unternehmensübergänge ohne bürokratische Hürden!

ZGV-Präsident Hollmann wendet sich erneut in einem Schreiben an die Politik

Berlin, 2. Oktober 2008 — Die Schlussphase der langwierigen politischen Beratungen um die Erbschaftssteuer lässt nichts Gutes ahnen! In einem Brief an Dr. Michael Meister MdB, den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion, macht Präsident Hollmann nochmals deutlich, dass der kooperierende Mittelstand dringend auf positive Signale wartet. „Unternehmensübergänge ohne Brüche und bürokratische Hürden müssenmöglich sein“, so sein Appell.

Ein Unternehmen sei mehr als ein Vermögensgegenstand: einerseits bedeute es Verantwortung für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, andererseits sei es die wirtschaftliche Grundlage der Familien des Inhabers und der Mitarbeiter. Daneben übernehme der Unternehmer vielfältige kulturelle und soziale Pflichten vor Ort.

Nicht nur aus Sicht des Vererbenden und des potentiellen Erben, sondern auch aus Sicht der ganzen Gesellschaft sei die Fortführung von Unternehmen deshalb existenziell notwendig.

Hollmann wies in seinem Schreiben darauf hin, dass die derzeit noch in Rede stehenden Regelungen Schlimmes befürchten lassen, besonders betonte er dabei die folgenden Punkte:

  • Die Haltefrist, innerhalb derer nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes „das selbe“ Unternehmen fortgeführt werden muss, könne es dem Unternehmer erschweren, sich dem Markt anzupassen und durch eine strukturelle Neuausrichtung des Geschäfts dieses über die Zeit zu erhalten.
  • Die Lohnsummenklausel sei zu bürokratisch und stelle den Unternehmer vor die Wahl zwischen wirtschaftlich nachhaltigem und steuerlich optimiertem Verhalten. Darüber hinaus würden bei der Berechnung des Vergleichsmaßstabes Abfindungen einbezogen, was bei Unternehmensübergängen im kurzen Zeitabstand zu einer Sanierungsphase zu erneuten, sicherlich so nicht gewollten Härten führen könne.
  • Die willkürliche Abgrenzung zwischen im Erbschaftsfall begünstigtem „produktiven“ und dem nicht begünstigten „unproduktiven“ Vermögen sei willkürlich und werde der Realität nicht gerecht. Vielfach würden z.B. „unproduktive“ Immobilien oder andere Vermögenswerte zur Finanzierung von Investitionen und damit zur Erhaltung der Unternehmen und Arbeitsplätze eingesetzt. Auch erscheine die dadurch vorgenommene Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Vermögenswerten eines Unternehmens als sehr fragwürdig.
  • Nachbesserungsbedarf bestehe zudem bei der Frage der Wertermittlung eines Gesellschaftsanteils, wenn dieser gemäß dem Gesellschaftsvertrag einer Verfügungsbeschränkung oder einer besonderen Abfindungsregelung unterliege. Es sei zur langfristigen Erhaltung von Unternehmensstrukturen unerlässlich, solche Regelungen in Gesellschaftsverträgen zu treffen, die eine Auszahlung von Gesellschaftern deutlich unter dem tatsächlichen Wert seines Anteils vorsähen. Diesen Erben so zu behandeln, als flösse ihm der höhere Wert zu, sei nicht sachgerecht.

Hollmann machte darauf aufmerksam, dass mehr als ein Drittel der 320 im ZGV organisierten Verbundgruppen in den nächsten fünf bis zehn Jahren vor der Unternehmensübergabe an die nächste Generation stünden.Das Reformprojekt der Bundesregierung habe große Hoffnungen geweckt, denen nun Enttäuschungen zu folgen drohten.

In diesem Zusammenhang appellierte er nochmals an Dr. Michael Meister, sich dafür einzusetzen, dass diese Hoffnungen nicht zerstört werden.

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