Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung: Eckhard Schwarzer wendet sich mit Brief an Christian Lindner

Der Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, Eckhard Schwarzer, hat sich mit einem Brief an den Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, gewandt und die Bedeutung einer wirksamen Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung zur Unterstützung der Unternehmen im kooperierenden Mittelstand unterstrichen. Lesen Sie jetzt den genauen Wortlaut des Briefes.

Berlin, 12.01.2022 

"Sehr geehrter Herr Bundesminister,

als Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES wünsche ich Ihnen sehr viel Glück, Zuspruch und Erfolg in Ihrem Amt!

Ihre jüngste Ankündigung, die höhere steuerliche Verlustverrechnung zeitlich auf die Jahre 2022 und 2023 auszuweiten, begrüße ich ausdrücklich! Für die in Genossenschaften bzw. Verbundgruppen organisierten 230.000 mittelständischen Unternehmen käme ein solches Signal zur richtigen Zeit. Denn viele unserer Mitgliedsverbundgruppen und deren Anschlusshäuser – insbesondere im Einzelhandel, aber auch in anderen Branchen – sind durch die Coronakrise mit ihren umfangreichen Einschränkungen des Geschäftslebens wirtschaftlich empfindlich geschwächt. Wenn nun gerade diese Unternehmen durch eine großzügigere Verlustverrechnung steuerlich entlastet würden, könnte dies ihre angespannte wirtschaftliche Lage spürbar entlasten.

Das Vorhaben ist umso wichtiger, als dringende strukturelle steuerliche Entlastungen der Unternehmen aktuell nicht in Aussicht gestellt werden. Immer wieder hat DER MITTELSTANDSVERBUND die Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung eingefordert. Vielleicht erinnern Sie sich an unsere Telefonkonferenz gemeinsam mit Günter Althaus im April 2020, als wir u.a. diese Entlastungsmöglichkeit für den Mittelstand diskutiert haben. Leider wurden unsere Vorschläge seit dieser Zeit nur völlig unzureichend aufgegriffen. Umso mehr freuen wir uns, dass Sie diesen Ansatz nun weiterverfolgen wollen.

Zur Entfaltung der vollen Wirkung eines solchen Vorhabens kommt es entscheidend auf seine praktische Ausgestaltung an. Statt des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zeitraumes müssen unbedingt mindestens drei Vorjahreszeiträume für die Verrechnung in Ansatz gebracht werden können.

Andernfalls haben die betroffenen Unternehmen angesichts der Krisenjahre 2020 und 2021 keine realistische und ausreichende Möglichkeit, ihre gegenwärtigen Verluste mit früheren Gewinnen zu verrechnen. Auch hinsichtlich der absoluten Höhe halten wir eine Anhebung des maximalen Verlustrücktrags für sachgerecht, denn nur so ist eine spürbare Entlastungswirkung – auch für größere mittelständische Unternehmen – zu erwarten.

Im Zuge der Einleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens bitte ich Sie deshalb herzlich, diese beiden zentralen Anliegen des Mittelstandes darin aufzunehmen.

Werter Herr Minister, Ihre Unterstützung für dieses wichtige Anliegen wäre ein sehr ermutigendes Signal für die besonders krisenstrapazierten mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer! Sie alle zählen in dieser Frage sehr auf Sie!

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Schwarzer, Präsident DER MITTELSTANDSVERBUND"

 

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