Coronavirus: Bundesregierung beschließt weitreichende Liquiditätshilfen für die Wirtschaft

Die Bundesregierung hat heute umfangreiche zielgerichtete Maßnahmen beschlossen, um die Liquidität der von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen sicherzustellen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das entschlossene Handeln und fordert eine schnelle Umsetzung. Weitere Maßnahmen sind jedoch unerlässlich.

Berlin, 13.03.2020 – Bundeswirtschaftsminister Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz haben am heutigen Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt, auf das sich die Bundesregierung geeinigt hat. Dieses umfasst eine ganze Reihe zielgerichteter Liquiditätshilfen, um den Unternehmen in der jetzigen sehr angespannten wirtschaftlichen Situation finanziell den Rücken zu stärken.

Zielgerichtete Steuerliche Maßnahmen

Um die kurzfristige Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, wurden drei wesentliche steuerliche Maßnahmen beschlossen. Konkret sind dies:

  • Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen: Die Finanzbehörden können die fällige Zahlung von Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Zinsen sollen dabei laut Bundesfinanzminister Scholz nicht anfallen. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Somit wird der Zeitpunkt der Steuerzahlung für die betroffenen Unternehmen hinausgeschoben.
  • Erleichterte Anpassung von Steuervorauszahlungen: Sofern sich abzeichnet, dass die Einkünfte der steuerpflichtigen Unternehmen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen, können die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt werden.
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen: Auf Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber Unternehmen, z.B. Kontopfändungen oder Säumniszuschläge, wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Weitreichender Schutzschirm über Kredite und Bürgschaften

Über die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen hinaus werden folgende Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht:

  • Lockerung der Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit(für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre), indem Risikoübernahmen für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Mrd. Euro (bisher: 500 Mio. Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro soll die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt werden.
  • Erhöhung der bisherigen Umsatzgrenze im Programm für größere Unternehmen von zwei Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro. Dieser KfW Kredit für Wachstumsteht künftig auch für Vorhaben außerhalb der Bereiche Innovation und Digitalisierung zur Verfügung. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70 % erhöht (bisher 50 %).
  • Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung. 

Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 % erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter abgesichert werden können. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund zudem die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm  wird auch für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 %. 

Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, die oben genannten Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Der im Bundeshaushalt vorgesehene Garantierahmen von rund 460 Mrd. Euro könne – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Mrd. Euro erhöht werden. Darüber hinaus erklärten Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier, dass die Bundesregierung grundsätzlich zu einer Garantie für Kredite und Bürgschaften in unbegrenzter Höhe bereit sei, sofern dies erforderlich wäre.

Erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld

 Ebenfalls heute verabschiedeten Bundestag und Bundesrat die in dieser Woche von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen für einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld. Unternehmen können Kurzarbeitergeld damit schon dann beantragen, wenn nur 10 % der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag die Grenze bei einem Drittel. Zudem werden die Sozialbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Auch für Leiharbeiter sollen Kurzarbeitergeld erhalten können. Zudem wird ein teilweiser oder vollständiger Verzicht auf den vorherigen Aufbau negativer Arbeitszeitsalden möglich sein.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das heute vorgestellte Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von den Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen ausdrücklich. Denn hierzu zählen auch viele gewerbliche Verbundgruppen, denen nun schnell und wirksam geholfen werden muss. Aus diesem Grund hatte DER MITTELSTANDSVERBUND in dieser Woche bereits ein Schreiben an die Bundeskanzlerin, den Bundeswirtschaftsminister sowie den Bundesfinanzminister versendet und darin zielgerichtete Liquiditätshilfen gefordert. Die nun beschlossenen Maßnahmen decken sich dabei weitgehend mit den Vorschlägen DES MITTELSTANDSVERBUNDES. 

Darüber hinaus wären aber gerade in steuerlicher Hinsicht noch weitere Maßnahmen ins Auge zu fassen: die Möglichkeit von Sonderabschreibungen, eine großzügigere Gewährung des Investitionsabzugsbetrags, ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag sowie – im nächsten Schritt – eine temporäre Herabsetzung von Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Ebenfalls sollte geprüft werden, ob auch eine Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Unternehmen möglich wäre. Außerdem sind schnellstmöglich die Stabilitätsvorgaben für die Finanzwirtschaft zu überprüfen, um den Banken zu ermöglichen, auch in Krisenzeiten verlässliche Partner für den Mittelstand zu bleiben. Diese Maßnahmen bleiben im heute beschlossenen Paket leider gänzlich unberücksichtigt. 

Was aber die beschlossenen Maßnahmen angeht, kommt es jetzt auf eine schnellstmögliche Umsetzung in Zusammenarbeit mit nachgelagerten Institutionen und den Banken an, damit die Liquiditätshilfen bald ihre Wirkung entfalten können.

Seite drucken

Ansprechpartner

Marius Müller-BögeDER MITTELSTANDSVERBUND
Marius Müller-Böge Leiter Mittelstandspolitik Mehr Infos
DER MITTELSTANDSVERBUND
E-Mail schreiben
Zurück zur Übersicht