ServiCon-Angebot: Individuelles Helpdesk für Coronahilfen-Rückforderungen

Droht auch Ihnen oder Ihren Anschlusshäusern eine Rückforderung von Coronahilfen? Dann nutzen Sie das Helpdesk der ServiCon und bieten Ihren Anschlusshäusern eine kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Köln, 01.02.2022 – Seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden fast 4 Millionen Anträge auf Wirtschaftshilfen von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Struktur gestellt und Gelder ausgezahlt – „schnell und unbürokratisch“, wie es dabei manchmal hieß. Von den sogenannten Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen sollen nun große Teile zurückgezahlt werden. Tausende Kleinunternehmer sind betroffen, insgesamt geht es laut „Handelsblatt“ bereits jetzt um Rückzahlungen in Höhe von fast 300 Millionen Euro.

Die Befürchtungen gehen aber noch weiter: Mit Eingang der Zahlen zu den Wirtschaftshilfen bei den jeweiligen Finanzämtern der Unternehmen wird es aller Voraussicht nach zu weiteren Rückzahlungsforderungen kommen, die auch die Überbrückungshilfen betreffen. 

Das ServiCon Helpdesk

Die ServiCon Service & Consult eG bietet Verbundgruppen und ihren Anschlusshäusern in Zusammenarbeit mit einer auf das Thema spezialisierten Partner-Kanzlei ein individuelles Helpdesk zum Thema „Coronahilfen-Rückforderung“ an. Das Helpdesk gibt Betroffenen die Möglichkeit für eine erste Einschätzung (Erstberatung) zu dem jeweiligen Fall. Die Beratung erfolgt telefonisch oder per E-Mail (die telefonische Beratung soll der Regelfall sein) über die ServiCon-Partner-Kanzlei und die dortigen Fachanwälte für Verwaltungsrecht.

Sie wollen wissen, wie das Helpdesk genau funktioniert? 

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Ansprechpartner

Dr. Marc ZgagaServiCon Service & Consult
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