Soforthilfen und Schnellkreditprogramm der Bundesregierung – in der Krise Geld vom Staat sichern

Das Bundesfinanzministerium bietet finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Freiberufler und Solo-Selbständige sowie Unternehmen können auf Zuschüsse beantragen. Diese Hilfen sind über die Bundesländer zu beantragen.

Berlin, 25.3.2020 – Etliche mittelständische Firmen kämpfen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie buchstäblich ums Überleben. Das Bundesfinanzministerium versucht mit einem Milliarden-Hilfspaket Unternehmen direkt zu helfen. Dabei sind Kleinstunternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Mittelständler Zielgruppe der Förderung. Es stehen 50 Milliarden Euro Soforthilfen als Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler sowie ein Schutzfonds für größere Unternehmen zur Verfügung. Durch diese Liquiditätshilfen soll die Realwirtschaft in der Corona-Pandemie stabilisiert werden und schlussendlich Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler stehen neben einer Soforthilfe auch Unterstützung bei der Grundsicherung und Kredite parat. Während die Kredite wie gewohnt über die KfW vergeben werden (weiterführende Informationen sind HIER zusammengefasst), sind die Soforthilfen über die Bundesländer abzurufen.

Soforthilfen

Um existentielle Probleme abzufedern kann mithilfe eines unbürokratischen Sofortprogramm Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung beantragt werden. Insbesondere laufende Kosten wie Mieten oder Pacht könnten damit beglichen werden. Für Abwicklung und Auszahlung dieses Hilfsprogramm sind die Bundesländer verantwortlich. Zudem haben diese oft bereits eigene Hilfsprogramme aufgelegt, die teilweise kombiniert werden können. Antragsteller müssen wirtschaftliche Schwierigkeiten wie Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpässe, die infolge der Corona-Pandemie aufgetreten sind, nachweisen. Vor März 2020 darf das betroffene Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein und der Schadenseintritt muss nach dem 11. März 2020 erfolgt sein.

Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten wird es eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen) geben.
  • Für Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten wird es eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen) geben. 

Schnellkreditprogramm

Die Bundesregierung wird zu den Soforthilfen und den bereits angelaufenen KfW-Krediten ein Schnellkreditprogramm für durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geratenen Unternehmen zur Verfügung stellen. Es sollen für Unternehmen, die im letzten Jahr einen gewinnbringenden Geschäftsbetrieb hatten, Kredite in Höhe von 3 Monatsumsetzten abrufbar sein. Maximal 500.000 € für Unternehmen von 10 – 50 Beschäftigte, bis zu 800.000 € für größere Unternehmen. Diese Kredite werden mit 100 % durch die KfW abgesichert. Die Vergabe des Kredites sollen dadurch beschleunigt werden. Laufzeiten sind über 10 Jahre geplant. Der Zinssatz soll bei 3 % p.a. liegen.

Details dazu werden zeitnah veröffentlicht.

Grundsicherung

Mit 3 Milliarden Euro möchte die Bundesregierung dafür sorgen, dass Selbstständige einen leichteren Zugang zur Grundsicherung erhalten. Damit sollen Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Damit wird Beispielsweise der Verbleib in der eigenen Wohnung gesichert. Die Antragstellenden müssen in den nächsten Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch ihr Vermögen antasten.

Die beschriebenen Ausnahmen gelten für sechs Monate. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Jedoch wird die Bedürftigkeitsprüfung nachträglich erfolgen.

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