Datenschutzgrundverordnung: was lange währt, wird gut?

Nach fast drei Jahren hat sich der Rat der EU auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Im Gegensatz zum Europaparlament will der Rat viele Regelungskompetenzen in die Mitgliedstaaten zurückholen.

Brüssel, 17.06.2015 — "Es ist begrüßenswert, dass die EU-Mitgliedstaaten zur Datenschutzgrundverordnung nun eine gemeinsame Position haben und bereit sind für die weiteren Verhandlungen", erklärte der Europaabgeordnete Axel Voss. Die Abgeordneten des EU-Parlaments scheinen froh zu sein, dass es im Rat zu einer Einigung gekommen ist. Noch letztes Jahr raunte es auf den Brüsseler Fluren, dass der Vorschlag komplett tot sei. Doch auch auf Drängen der lettischen Ratspräsidentschaft, die noch bis Ende dieses Monats läuft, konnte ein Kompromiss zwischen den Ministern gefunden werden.

Viel Freiheit für die Mitgliedstaaten

Ein Kompromiss im wahrsten Sinne des Wortes. Denn der Vorschlag beinhaltet doch viele Öffnungsklauseln für nationale Regelungen. Gerade dies bemängeln viele Datenschützer, die sich mehr Einheitlichkeit gewünscht hätten. Dennoch, das Grundgerüst steht: Der Rat hat sich auf die Rechte der Dateninhaber auf der einen und den Pflichten von Unternehmen auf der anderen Seite geeinigt.

Leichtere Datenverarbeitung

Das Recht zur rechtmäßigen Datenerhebung wurde erweitert. Zudem wurde klargestellt, wann eine Zustimmung des Dateninhabers besteht. Dies soll nach dem Willen des Rates auch konkludent durch Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen geschehen können. Die von dem Datenverarbeiter zu Verfügung zu stellenden Informationen wurden weiter eingeschränkt. Dennoch soll der Dateninhaber auch nach Auffassung des Rates einen umfassenden Informationsanspruch hinsichtlich der Verwendung seiner Daten gegenüber dem Datenverarbeiter haben.

Weitergabe von Daten

Für Kooperationen ist nicht erst seit dem Aufkommen des Online-Handels die Frage wichtig, welche Daten an Dritte – dazu gehören auch Mitglieder von Verbundgruppen - übermittelt werden dürfen. Dafür soll ein berechtigtes Interesse des Dritten ausreichen können. Wann ein solches vorliegt, müsste dann durch nationale Gesetze konkretisiert werden.

Innerhalb von Unternehmensgruppen würde das Vorliegen eines berechtigten Interesses vermutet. Verbundgruppen werden nicht ausdrücklich genannt. Die Formulierung des Textes ist an dieser Stelle sehr weit und könnte auch Verbundgruppen erfassen. Deswegen besteht hier noch Klarstellungsbedarf in den weiteren Verhandlungen und in der praktischen nationalen Umsetzung.

Gerade für Verbundgruppen mit Multichannel-Konzepten und der daraus notwendig werdenden engeren Vernetzung der einzelnen Verbundgruppen-Mitglieder könnte mit einer solchen Regelung Klarheit geschaffen werden.

Der Text des Rates behandelt auch das Thema "Big Data" Die automatisierte Verarbeitung von Daten zur Schaffung von Profilen soll nur dann unzulässig sein, wenn dies rechtliche Folgen nach sich ziehen könnte. Dazu gehören dieVerweigerung eines Kredits oder die Ablehnung einer Versicherung. Auch in diesem Fall wäre aber die vorherige Information und Zustimmung des Dateninhabers notwendig.

Der Rat hat sich weiter auf einen Kompromiss beim Beschäftigtendatenschutz geeinigt. Danach sollen auch Kollektivvereinbarungen ausreichend sein. Die Mitgliedstaaten können daneben weitere Regelungen erlassen.

MITTELSTANDSVERBUND sieht noch große Baustellen

"Der Kompromisstext des Rates zur Datenschutzgrundverordnung hat viele unnötige bürokratische Lasten, die der ursprüngliche Kommissionsentwurf enthielt, abgeschwächt. Dafür hatte sich auch DER MITTELSTANDSVERBUND in den laufenden Verhandlungen eingesetzt. Dennoch ist damit noch lange nicht der Endpunkt gesetzt", bewertet der Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel, Tim Geier, die Einigung im Rat der EU. Jetzt beginnen die Verhandlungen mit dem EU- Parlament beginnen. Bis Ende des Jahres soll dann ein Gesamtpaket geschnürt sein.

"Es wird sich daher erst in den kommenden Wochen zeigen, ob sich die guten Ansätze in den Verhandlungen halten lassen werden", so Geier.

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