Digitale Wirtschaft: Althaus fordert Umdenken bei Wettbewerbsrecht

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Macht von Online-Konzernen begrenzen. In einem Brief mahnt MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter Althaus, dass dazu auch eine Reform des Wettbewerbsrechts gehört.

Berlin, 02.06.2016 – Das Bundeswirtschaftsministerium will der digitalen Wirtschaft neue Regeln geben. Dazu hat Staatssekretär Matthias Machnig am 30. Mai in Berlin das sogenannte "Grünbuch Digitale Plattformen" vorgestellt.

Darin soll etwa diskutiert werden, wie die Macht von globalen MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Günter AlthausInternetkonzernen beschränkt werden könne. Denn die aktuellen Gesetze passten nicht mehr zu den neuen Onlineplattformen wie Facebook, Google, Amazon oder Zalando, die mit ihren Geschäftsmodellen die gesamte Wirtschaft veränderten, sagte der enge Mitarbeiter von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Anhand von insgesamt zwölf Thesen und 52 konkreten Fragestellungen will das Wirtschaftsministerium Ansätze erarbeiten, wie mit den Digitalkonzernen umzugehen ist.

Der Präsident des MITTELSTANDSVERBUNDES, Günter Althaus, hat sich zu der Initiative des Wirtschaftsministeriums bereits geäußert. In einem Brief an Staatssekretär Machnig vom 2. Juni betont er, dass die Politik umdenken muss, um einen fairen Wettbewerb für mittelständische Kooperationen zu schaffen:

"Die Initiative 'Grünbuch Digitale Plattformen' begrüße ich ganz ausdrücklich, bestätigt sie mich doch in meiner Sichtweise, dass mit den technischen Veränderungen und den sich daraus ergebenden neuen wirtschaftichen Betätigungsfeldern auch neue ordnungspolitische Regeln einhergehen müssen. Wie Sie (Herr Staatssekretär Machnig, Anm. der Redaktion) im Grünbuch bereits richtigerweise feststellen, sind solche Regelungen nur im nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht zu manifestieren. Ihre vorläufige Feststellung, dass der bestehende Rechtsrahmen grundsätzlich ausreicht, teile ich allerdings nicht. Vielmehr muss konstatiert werden, dass mittelständischen Kooperationen noch immer weniger Möglichkeiten der überbetrieblichen Zusammenarbeit zur Verfügung stehen, als dies bei anderen Marktteilnehmern der Fall ist.

"Kunden erwarten heutzutage eine klare Aussage über Verfügbarkeit, Qualität und eben auch den Preis einer Ware oder einer Dienstleistung. Eine Anforderung, die Kooperationen mit ihren zumeist kleinen und mittleren Mitgliedsbetrieben nicht erfüllen können."

- Günter Althaus, Präsident DER MITTELSTANDSVERBUND

So können filialisierte Unternehmensstrukturen und markeneigene Geschäfte verbindliche Preise nach freiem Ermessen innerhalb ihrer Strukturen festsetzen. Mittelständischen Kooperationen bleibt ein solches Vorgehen hingegen verwehrt. Mit Blick auf den Online-Handel und die Digitalen Plattformen verschärft sich das Problem erheblich. Kunden erwarten heutzutage eine klare Aussage über Verfügbarkeit, Qualität und eben auch den Preis einer Ware oder einer Dienstleistung. Eine Anforderung, die Kooperationen mit ihren zumeist kleinen und mittleren Mitgliedsbetrieben nicht erfüllen können. An dieser Stelle wirkt das bestehende Kartellrecht eher wettbewerbsbeschränkend denn wettbewerbserhaltend.

DER MITTELSTANDSVERBUND weist daher erneut auf die Notwendigkeit eines Umdenkens in diesem Bereich hin."

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