Arbeitszeit: EU vertieft bestehende Regeln

Die Europäische Kommission will die Arbeitszeitrichtlinie überarbeiten. Für den kooperierenden Mittelstand könnte es bald Regeln für eine bessere Anwendung geben.

Brüssel, 07.04.2017 - 2003 trat die EU-Arbeitszeitrichtlinie in Kraft. Die Richtlinie legt Mindestrechte fest, die die Mitgliedstaaten zu gewährleisten haben. So wird die wöchentliche Arbeitszeit auf durchschnittlich 48 begrenzt, tägliche Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben oder eine Ruhepause während der Arbeitszeit, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 6 Stunden umfasst, festgelegt.

Klarstellungen gefordert

Die Europäische Kommission stellte bereits 2010 fest, dass viele Vorschriften der Richtlinie von den Mitgliedstaaten unterschiedlich interpretiert, umgesetzt und durchgesetzt werden. In einem zweistufigen Konsultationsverfahren, an dem DER MITTELSTANDSVERBUND auch teilnahm, wurden bis Anfang 2015 die Auffassungen der Stakeholder gesammelt.

Ein Großteil der Befragten sprach sich gegen eine Änderung der bestehenden Regeln aus. Vielmehr seien Klarstellungen hinsichtlich einzelner Regelungen – auch und vor allem im Zusammenspiel mit der diesbezüglichen Rechtsprechung des EuGH – notwendig, um eine einheitliche Anwendung der Regeln zu gewährleisten.

Auch DER MITTELSTANDSVERBUND sprach sich für einfache und klare Vorschriften aus. Ein Streitthema waren hierbei die Regeln zu Bereitschaftsdiensten sowie Lenk- und Ruhezeiten in der Logistik.

Die Europäische Kommission hat daher nunmehr angekündigt, Leitlinien zu den aufgeworfenen Fragen zu erstellen. Diese sollen folgende Themenfelder umfassen:

  • Klarstellungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern,
  • Klarstellung hinsichtlich der in der Richtlinie beschriebenen Spielräume,
  • Hilfestellungen zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit und
  • Verbesserung der Rechtsdurchsetzung zum Wohle eines besseren Arbeitnehmerschutzes.

Flexible Arbeitszeit?

In Deutschland hat die Diskussion um Arbeitszeit durch die Digitalisierung-Diskussion im Bundesarbeitsministerium, die unter dem Stichwort „Arbeiten 4.0“ geführt wird, erneut an Fahrt aufgenommen.

Für den kooperierenden Mittelstand werden die Ausführungen über die flexible Arbeitszeit erhebliche Relevanz haben.

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