Bekämpfung von Zahlungsverzug: Europäisches Parlament schlägt falschen Weg ein

Obgleich fast die gesamte europäische Wirtschaft ausdrücklich vor Eingriffen in die Privatautonomie warnte, nahm der Binnenmarktauschuss des Europäischen Parlaments jüngst seinen Bericht zum Verordnungsentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug an. Gerade mittelständischen Unternehmen droht damit eine weitere Gefährdung ihrer Liquidität.

Brüssel, 22.03.2024 – Am 21. Februar 2024 stimmten die Europaparlamentarier über den Vorschlag über den Entwurf einer Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ab. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich zusammen mit vielen anderen Wirtschaftsverbänden vor der Abstimmung klar gegen die geplante Regulierung gestellt. 

Kern der Kritik war dabei das geplante fixe Zahlungsziel von 30 Tagen automatischen Verzugszinsen, sollten die Forderungen nicht innerhalb dieser Frist beglichen werden. Bereits die Europäische Kommission begründete einen solchen Ansatz in ihrem Vorschlag mit dem Argument, dass viele Unternehmen durch ausstehende Forderungen über Gebühr belastet seien. Die Festlegung von fixen Fristen zur Zahlung ausstehender Forderungen sei daher das einzige Mittel, gerade mittelständische Unternehmen in diesem Bereich zu unterstützen.

„Ein Blick auf die Wirklichkeit zeigt: Genau das Gegenteil ist der Fall.“, meint Tim Geier, Geschäftsführer Büro Brüssel, DER MITTELSTANDSVERBUND. Der Spitzenverband mittelständischer Kooperationen wies bereits früh darauf hin, dass gerade die Möglichkeit von Unternehmen, auf den speziellen Vertriebsweg zugeschnittene Zahlungsziele frei vereinbaren zu können, ein wichtiges Instrument in Verbundgruppen ist. So zeigt ein Blick auf die Verbundgruppen-Praxis, dass Zentralen ihren Anschlusshäusern meist längere Fristen zur Begleichung von Forderungen gewähren. „Flexible Zahlungsvereinbarungen sind oftmals Kern des förderwirtschaftlichen Auftrags von Verbundgruppen. Die Fixierung auf 30 Tage wird viele Mittelständler daher vor große Herausforderungen stellen. Überbrückungsfinanzierungen in Form von Krediten würden nunmehr notwendig, um Waren weiterhin wie gewohnt beziehen zu können. Damit würden auf der anderen Seite jedoch auch die Margen für den Mittelstand schrumpfen.“, erklärt Geier weiter.

Nach langen internen Verhandlungen im EP-Binnenmarktausschuss konnte sich die kritischen Stimmen schlussendlich nicht durchsetzen. Mit einigen Änderungen passierte der Vorschlag daher den Ausschuss:

  • die Abgeordneten stimmten für ein fixe Zahlungsfrist von 30 Tagen,  
  • die Frist soll auf 60 Tage zwischen Unternehmern verlängert werden können,
  • für Slow-Moving Consumer Goods sowie saisonale Waren soll eine Frist von 120 Tagen gelten. 

Aufgrund der Kritik auch des MITTELSTANDSVERBUNDES verzichteten die Abgeordneten auf eine Regelung, die Unternehmen verpflichten würden, ihre Zahlungspraktiken an die zuständige Behörde zu melden.

Fazit

Auch die nunmehr getroffenen Änderungen werden in der Praxis wenig an den negativen Auswirkungen der Verordnung ändern können. Mit Blick auf branchenabhängig geltende Zahlungsfristen von mehr als 120 Tagen liegt der Kompromiss weit hinter den Erwartungen der europäischen Wirtschaft zurück. Zudem werden Zahlungsprozesse unnötig verkompliziert.

Mit Blick auf den Rat der EU bleibt zu hoffen, dass die weitestgehend negative Einschätzung bezüglich des Verordnungs-Vorschlags aufseiten der Mitgliedstaaten erhalten bleibt. DER MITTELSTANDSVERBUND wird weiterhin auf eine konsequente Einhaltung der Vertragsautonomie in diesem Bereich drängen.

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