Berufsbedingte Krebserkrankung: EU beschließt Aktionsplan

In einem neuen Aktionsplan vertieft die Europäische Kommission ihr Vorhaben eines besseren Arbeitsschutzes in Europa. Für Arbeitgeber könnten hingegen neue Belastungen folgen.

Brüssel, 27.01.2017 - “Heute legen wir einen klaren Aktionsplan für einen soliden und zeitgemäßen Arbeitsschutz mit eindeutigen, aktuellen und wirksamen Regeln vor“, erklärte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen das neue Paket der Europäischen Kommission am 13. Januar in Brüssel vor.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und ArbeitskräftemobilitätDoch damit nicht genug. „Außerdem kommen wir unserer Verpflichtung zur Bekämpfung arbeitsbedingter Krebserkrankungen nach, indem wir Arbeitsplatzgrenzwerte für sieben weitere krebserregende Chemikalien festlegen“, so Thyssen. Damit sollen etwa 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa besser geschützt werden. Erreichen will die Kommission das durch die enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern, um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für alle zu schaffen.

EU sieht weiter Handlungsbedarf

Bereits seit über 25 Jahren bestehen Europäische Regelungen, die Arbeitnehmer vor Gefährdungen am Arbeitsplatz schützen. Gemäß dem Arbeitsschutzrahmen müssen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert werden.

Die Europäische Kommission sieht in den aufgestellten Regeln einer der Gründe, warum die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in den letzten 10 Jahren um nahezu ein Viertel zurückging. Im gleichen Zeitraum sei der Anteil der Arbeitnehmer in der EU mit mindestens einem gesundheitlichen Problem, das durch ihre Arbeit verursacht oder verschlimmert wurde, um fast zehn Prozent gesunken. Dennoch bestünden große Herausforderungen im EU-Binnenmarkt: So seien mangelhafte Arbeitsbedingungen in Europa immer noch für rund 160.000 Todesfälle im Jahr verantwortlich. Neue Maßnahmen seien aus diesem Grund dringend notwendig.

Kampf gegen krebserregende Stoffe

In einem ersten Vorschlag werden neue Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Maßnahmen für weitere sieben krebserregende chemische Stoffe vorgeschlagen. Bereits heute müssen Arbeitgeber, die mit der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen und Mutagenen verbundenen Risiken für Arbeitnehmer ermitteln und bewerten und die Exposition im Falle von Risiken vermeiden.

Nach Möglichkeit ist der karzinogene Stoff durch eine weniger gefährliche Alternative zu ersetzen, andernfalls müssen krebserzeugende Stoffe, soweit dies technisch möglich ist, in einem geschlossenen System hergestellt und verwendet werden, um eine Exposition der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ist auch dies nicht möglich, muss die Exposition der Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Die Untersuchung weiterer chemischer Stoffe durch die Europäische Kommission ist angedacht.

Leitfaden Arbeitsschutz

Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften aktiv unterstützt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Veröffentlichung eines Leitfadens mit praktischen Tipps. Diese sollen helfen, betriebliche Risikobewertung zu erleichtern und effizienter zu machen sollen. Der Leitfaden umfasst Ratschläge zum Umgang mit rasch zunehmenden Risiken für den Arbeitsschutz, wie etwa psychosoziale, ergonomische und altersbedingte Risiken. Zudem soll die Verfügbarkeit kostenloser Online-Tools verbessert werden, die Klein- und Kleinstunternehmen bei der Durchführung von Risikobewertungen helfen.

Entschlackung der Arbeitsschutz-Regeln

In einem weiteren Schritt möchte die Kommission die bestehenden Regeln zum Arbeitsschutz entschlacken und modernisieren.

Fazit

Effizientere Arbeitsschutzvorschriften sind aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES zunächst zu begrüßen. Mit Blick auf den Leitfaden zum Umgang mit arbeitsbedingten Risiken zeigt sich jedoch, dass Vorsicht in der näheren Zukunft geboten ist; der zunächst als Empfehlung präsentierte Vorschlag könnte in einem weiteren Schritt zu verbindlichen Regeln auch für mittelständische Unternehmen führen.

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