CSR: MITTELSTANDSVERBUND kritisiert Umsetzungskonzept

Das Bundesjustizministerium hat ein Konzept zur Umsetzung der Richtlinie zu den nichtfinanziellen Berichtspflichten (CSR) vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt vor unnötigen bürokratischen Lasten für die Wirtschaft.

Brüssel, 20.07.2015 — "Tue Gutes und rede darüber". Diese alte Weisheit hat die EU-Kommission verinnerlicht. Deswegen wurde bereits 2013 ein Vorschlag zu Berichtspflichten über das nicht-finanzielle Engagement von Unternehmen – die CSR-Richtlinie - veröffentlicht.

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich im europäischen Gesetzgebungsverfahren erfolgreich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich der Richtlinie erheblich einzuschränken. So unterliegen lediglich Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 den Berichtspflichten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption unterliegen. Die Lieferkette ist nur Teil des Berichts, soweit von ihr erhebliche Risiken ausgehen.

Im Gegensatz zu einer Verordnung muss eine Richtlinie von den Mitgliedstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz am 10. Juli ein Konzept vorgelegt. In einer umfassenden Stellungnahme kritisiert DER MITTELSTANDSVERBUND die starren Berichtspflichten und warnt erneut vor neuen bürokratischen Belastungen für die Wirtschaft.

Was fällt unter CSR?

Unter dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) versteht die EU-Kommission eine Vielzahl von sozialen Aktivitäten von Unternehmen. Angefangen von der Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen über Abreitnehmerschutz bis hin zur Diversität sollen weitere Themen Teil der Strategie von Unternehmen werden. Dies führe nicht zuletzt zu einer besseren Entwicklung der Wirtschaft – so sieht es jedenfalls die Kommission.

Auch das EU-Parlament hat in verschiedenen Resolutionen ein größeres soziales Engagement von Unternehmen gefordert. Eine Frage blieb aber immer offen: Wie soll das gemessen werden? Die Antwort der Kommission war der Richtlinienvorschlag zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne. Der Lagebericht eines Unternehmens sollte neben den bisherigen Angaben auch über das soziale Engagement von Unternehmen Auskunft geben. In der darauf folgenden zweijährigen Verhandlung zwischen Europäischen Parlament und Rat der EU wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob auch kleine und mittlere Unternehmen einer solchen Pflicht unterliegen sollen – DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich neben anderen Spitzenverbänden immer gegen eine solche Option ausgesprochen.

Soziales Engagement als Bestandteil der Kooperations-DNA

"Die Verbundgruppenzentralen und deren Anschlusshäuser zeigen bereits seit langem ein hohes Maß an sozialer Verantwortung", weiß Tim Geier, Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel. Die meist stark lokal verankerten Betriebe schaffen eine enge Bindung des Verbrauchers. Das sorgt dafür, dass Geld in den Regionen bleibt und dort für das Allgemeinwohl – Schwimmbäder, Spielplätze oder Theater – ausgegeben wird. So schafft der lokale Fachhandel Mehrwerte, die über das rein unternehmerische Interesse hinausgehen. DER MITTELSTANDSVERBUND hat diese Idee bereits im letzten Jahr mit der MittelstandsoffensiveBUY LOCAL aufgegriffen

Gute Kundenbetreuung kommt nicht ohne eigene Anstrengung. Grundvoraussetzung hierfür ist eine solide Ausbildung sowie ein permanente Weiterbildung. Die Akademie der Verbundgruppen sowie verbundgruppeninterne Weiterbildungsstätten bilden hier einen wichtigen Grundstein.

Daneben engagiert sich der kooperierende Mittelstand auch im Bereich Energieeffizienz. Mit dem von der Bundesregierung geförderten Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz" konnte der kooperierende Mittelstand bereits über 6500 t CO2 Emissionen einsparen.

Die Unternehmen engagieren sich auch in vielfältiger Weise in ihrem sozialen Umfeld. Die Förderung von lokalen Sportvereinen, der Dialog mit anderen lokalen Interessenträgern und die Förderung des eigenen Personals seien hier nur beispielhaft genannt.

"All diese Aspekte müssen unter den Begriff CSR subsumiert werden", fordert der EU-Experte Geier. Soziale Verantwortung lasse sich nicht mit einer Checkliste bestimmen. "Das Kernelement dieses Engagements ist die Freiwilligkeit", so Geier. So sei das Thema soziale Verantwortung längst zum Bestandteil der DNA des kooperierenden Mittelstandes geworden. Ansätze, wie sie die Kommission verfolgt, sind daher aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES verfehlt. Weitere Verpflichtungen würden zu Verunsicherung und Stillstand führen.

MITTELSTANDSVERBUND: Keine Berichtspflichten für den Mittelstand

Die angenommene CSR-Richtlinie muss nun in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Auf einer vom Bundesjustizministerium organisierten Verbändeanhörung hat DER MITTELSTANDSVERBUND erneut auf die Vorteile eines freiwilligen Systems hingewiesen. In einer weiteren schriftlichen Stellungnahme an die Bundesregierung wurden die Argumente noch weiter ausgeführt. "Die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Unternehmen von öffentlichem Interesse muss auch in der deutschen Umsetzung erhalten bleiben. Ansätze, auch kleine und mittlere Unternehmen in den Anwendungsbereich mit einzubeziehen, sind nicht akzeptabel", betont Geier. Sollten andere Mitgliedstaaten die Richtlinie lediglich 1:1 umsetzen, müsste der Binnenmarkt Verzerrungen im Wettbewerb fürchten.

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert Unterstützung bei der Vernetzung lokaler Initiativen. Nur so können beste Beispiele im Bereich des sozialen Engagements verbreitet werden. Bestimmte Standards in der Berichtspflicht ist lehnt der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes ab. " Soziales Engagement zeichnet sich durch eine Vielzahl von Einzelinitiativen aus, die nicht generalisiert werden können und auch nicht sollten", so Geier. Nur so sei gewährleistet, dass Unternehmen das eigene Verhalten weiterentwickeln und neue Konzepte finden.
Auf Grundlage der bei dem Bundesjustizministerium eingegangenen Stellungnahmen wird ein Referentenentwurf erarbeitet. Die Mitgliedstaaten haben bis Ende 2016 Zeit, die CSR-Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen.

Weitere Informationen:

Download: CSR-Richtlinie
CSR: Berichtspflichten auch bald für den Mittelstand?
Ergebnisse der CSR-Konsultation liegen vor
Mittelstandsoffensive BUY LOCAL
Projekthomepage "Mittelstand für Energieeffizienz"

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