Energiekennzeichnung: Neue Belastungen aus Brüssel?

Aus aktuellem Anlass wendet sich DER MITTELSTANDSVERBUND erneut an die Europäischen Gesetzgeber, um unnötige bürokratische Pflichten im Bereich Energiekennzeichnung zu reduzieren und neue Verpflichtungen zu vermeiden.

Brüssel 06.07.2015 — Die Energiekennzeichnungspflichten, basierend auf der europäischen Rahmenrichtlinie 2010/30/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung sowie deren delegierte Verordnungen, sind seit langem die Ursache für unnötige und teilweise unübersichtliche Kennzeichnungspflichten energierelevanter Produkte.

Auf Grundlage vieler Gespräche in Brüssel hatte die EU-Kommission zuletzt mit der delegierten Verordnung Nr. 65/2015 gezeigt, dass Flexibilität der richtige Weg zu einer größeren Akzeptanz und damit auch einer besseren Wirkung der Energiekennzeichnungspflichten sind. Die Pflicht zur Kennzeichnung gilt zunächst für die Produktgruppen Haushaltselektro- und Haushaltsgasbacköfen (einschließlich in Herde integrierter Haushaltsbacköfen) sowie elektrische Haushaltsdunstabzugshauben. Nunmehr verdichten sich die Anzeichen, dass die Europäische Kommission statt einer sukzessiven Revision der delegierten Verordnungen zur Energiekennzeichnungspflicht die Rahmenrichtlinie öffnen möchte.

Die angeblich diskutierten Ansätze bieten Grund zur Sorge:

  • So soll eine umfassende Datenbank bezüglich der Energiekennzeichnungsvorschriften und den daraus resultierenden Energielabels entstehen. Diese soll – vordergründig – eine bessere Transparenz für die Verbraucher gewährleisten.
  • Auf der anderen Seite soll der Hersteller zukünftig lediglich verpflichtet sein, die Energielabels und die dazugehörigen Datenblätter auf dieser zentralen Datenbank bereit zu stellen.
  • Es soll danach fortan die Pflicht der Händler sein, sich die produktrelevanten Informationen (Labels und Datenblätter) von dieser Homepage herunterzuladen, auszudrucken und seine Produkte mit entsprechenden Labels zu versehen.
  • Daneben soll der Händler verpflichtet werden, sich über eventuelle Änderungen der Kennzeichnungspflichten fortlaufend zu informieren und gegebenenfalls nachzulabeln, sollten sich die für ihn relevanten Vorschriften hinsichtlich der Energiekennzeichnung ändern.
  • Schließlich soll das bekannte "+++" Schema durch ein A-G Schema ersetzt werden.

"Die Revision könnte zu einer erheblichen Verschiebung der Verantwortlichkeiten zulasten der Händler führen", warnt Tim Geier, Leiter des MITTELSTANDSVERBUND-Büros in Brüssel. DER MITTELSTANDSVERBUND hat deswegen bei der zuständigen Generaldirektion der EU-Kommission um Klärung dieser Gerüchte gebeten. Gleichzeitig wurde in dem Schreiben verdeutlicht, dass eine Änderung der Verantwortlichkeiten im eben beschriebenen Sinne nicht akzeptabel sei.

Darüber hinaus hat DER MITTELSTANDSVERBUND eine Stellungnahme verfasst, in der auf die schon aktuell kritischen Punkte bei der Energiekennzeichnung eingegangen wird. Auch darin spricht sich DER MITTELSTANDSVERBUND gegen weitere bürokratische Lasten für die Händler aus und fordert zudem eine Vereinfachung der bestehenden Vorschriften.

Zusammen mit dem MITTELSTANDSVERBUND hat der europäische Dachverband, Independent Retail Europe, mit befreundeten Verbänden (EuroCommerce und UEAPME) ein gemeinsames Schreiben aufgesetzt, indem erneut auf die negativen Folgen einer Revision der Rahmenrichtlinie hingewiesen wurde. Das Schreiben ist bereits an die Gruppe der zuständigen Kommissare, die derzeit über die Revision diskutieren, versandt worden.

Weitere Informationen:

Europäische Rahmenrichtlinie 2010/30/EU über die Energieverbrauchskennzeichnung
delegierte Verordnung Nr. 65/2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU

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