Energiekennzeichnung: Zuviel Bürokratie aus Brüssel

A bis G statt "+++". Die EU will Energiekennzeichnungen deutlich ändern – zu Lasten des Mittelstandes. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt erneut vor mehr Bürokratie. Eine Branche trifft es besonders hart.

Brüssel, 25.02.2016 — Die Pläne liegen bereits länger auf dem Tisch. Die Europäische Kommission will die Kennzeichnung des Energieverbrauchs ändern. Die Vorschriften gehen zu weit, kritisierte DER MITTELSTANDSVERBUND bereits mehrfach in Gesprächen mit Vertretern der Europäischen Kommission, der Bundesregierung sowie Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Gerade mittelständische Betrieben müssen damit erhebliche Zusatzbelastungen bewerkstelligen.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Vorschriften zielen auf eine schrittweise Rückführung der Energieeffizienz-Kennzeichnung von A+++ auf eine A bis G-Skallierung ab. Nach Produktklassen geordnet sollen fünf Jahre nach In-Kraft-Treten der neuen Vorschriften Durchführungsverordnungen für die einzelnen Produktlassen erlassen werden. Im Anschluss daran dürfen dann nur noch Produkte mit einem neuen Label verkauft werden.

Unklare Vorschriften für den Einzelhandel

Für den Einzelhandel bedeutet das vor allem Arbeit. Produkte mit einem alten Energielabel müssten neu ausgezeichnet werden. Den dabei entstehenden Arbeitsaufwand soll der Handel nach Auffassung der Kommission aber alleine tragen.

Hinzu kommt, dass die Kommission offen lässt, ob Hersteller dazu verpflichtet sind, ein neues Label an die Händler zu liefern. Im schlimmsten Fall könnten die unklaren Vorschriften zu einer Situation führen, in dem der Händler konstant die Vorschriften zur Energieeffizienz-Kennzeichnung im Auge behalten und sich die neuen Energielabels auch noch selber besorgen muss. Angesichts personeller Ressourcen vieler mittelständischer Einzelhändler eine wahre Zumutung.

Weniger als 10 Prozent der Verbraucher betroffen

Dieser Ansatz widerspricht zwei wesentlichen Grundsätzen: Zum einen hat bereits der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass für die Beurteilung der Ordnungsgemäßheit einer Produktauszeichnung der Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens maßgeblich ist. Zum anderen besteht auch auf EU-Ebene der Grundsatz, dass in abgeschlossene Sachverhalten nur eingegriffen werden darf, wenn hierfür ein erhöhtes Interesse besteht.

Bezogen auf energierelevante Produkte heißt das: Ist ein Produkt einmal ordnungsgemäß mit einem Energielabel in den Verkehr gebracht worden, muss keine Umzeichnung erfolgen. Auch wenn danach neue Vorschriften erlassen wurden, besteht ein Bestandsschutz für die ausgezeichneten Produkte.

Ein besonderes Interesse an einer Änderung dieser Betrachtung liegt nach Ansicht des MITTELSTANDSVERBUNDES nicht vor: Die Kommission legt zwar in ihrer Begründung zum Gesetzesvorschlag dar, dass Verbraucher eine A bis G-Kennzeichnung besser verstehen würden. Der Anteil der Personen, die eine solche Kennzeichnung besser verstehen, als eine A+++ Kennzeichnung bewegt sich jedoch im einstelligen prozentualen Bereich. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Notwendigkeit zur Umgestaltung der Labels ist also nicht nachzuweisen.

MITTELSTANDSVERBUND fordert klare Regeln

DER MITTELSTANDSVERBUND ist aus diesem Grund nochmals auf die Europaabgeordneten zugegangen und hat auf die unverhältnismäßig hohen Kosten aufmerksam gemacht, die von den neuen Vorschriften ausgehen würden. "Die Händler sollten zumindest ihre Produkte mit einer 'alten' Energie-Kennzeichnung abverkaufen dürfen", fordert Tim Geier, MITTELSTANDSVERBUND-Büroleiter in Brüssel. Dafür schlägt der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes eine Übergangsfrist von sechs Monaten vor, in denen die Händler ihre Produkte von einem alten auf ein neues Label umzeichnen dürfen.

In jedem Fall soll aber die Pflicht der Hersteller zur Lieferung eines physischen Labels klar im Gesetzestext verankert werden. Nur so kann eine Pflichtenverschiebung weg von den Herstellern als eigentlich Hauptverantwortliche für die Produktauszeichnung vermieden werden.

"Es muss der in den bestehenden Vorschriften verankerte Grundsatz konsequent verfolgt werden, nach dem von dem Erlass von Maßnahmen abgesehen werden muss, mit denen Marktteilnehmern – insbesondere KMU – unnötig bürokratische und schwerfällige Verpflichtungen aufgebürdet würden", so Geier.

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