Energielabel verspricht mittelstandsfreundliche Lösung

Das Europäische Parlament hat einen Kompromiss zur Energiekennzeichnung vorgelegt. Viele Punkte entsprechen den Forderungen des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Brüssel 06.07.2016 - Das Energielabel drohte zur bürokratischen Last für den Mittelstand zu werden: Nachdem der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments am 14. Juni bereits einen in weiten Teilen akzeptablen Kompromiss zur Zukunft der Energieeffizienz-Kennzeichnung gefunden hatte, drohte die Sache in der Abstimmung im EP-Plenum zu kippen. Einige Fraktionen hatten in letzter Minute Änderungsanträge vorgestellt, die den gefundenen Kompromiss zur Farce gemacht hätten.

EU-Parlament findet mittelstandsfreundlichen Kompromiss

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte sich – entsprechend kurzfristig – im Vorfeld zur Abstimmung erneut an die Europaparlamentarier gewandt, um für klare und vor allem durchführbare Vorschriften in der Energiekennzeichnung zu werben. Mit einigem Erfolg: Das Votum des EP-Plenums über den Bericht der Energiekennzeichnung am 6. Juli entspricht weitestgehend einer mittelstandsfreundlichen Lösung.

Dennoch sieht der Spitzenverband weitere offene Punkte in der Positionierung des Parlaments. So wird es bei der Einführung des neuen Energielabels keine Abverkaufsfristen für Produkte mit altem Label geben – eine Kernfordernung des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Drei Wochen Um-Etikettierungsfrist

Für den Handel erfreulich: Mit einer Frist zur Um-Etikettierung von drei Wochen wurde ein Kompromiss erreicht, der weit vor den vom Kommissionsvorschlag angesetzten sieben Tagen liegt.

Weiterhin wurde die Pflicht der Hersteller, bei der Umstellung der Energielabel immer ein neues, aktuelles Label an die Händler liefern zu müssen, nunmehr explizit in den Text des EU-Parlaments aufgenommen. Auch die Europäische Kommission hatte eine solche Pflicht gefordert, jedoch derart verklausuliert in den Text aufgenommen, dass mehr Fragen aufgeworfen wurden als Klarheit geschaffen wurde.

Visuelle Werbung soll Energieklasse zeigen

Ein kritischer Punkt bleibt dennoch: Die Angaben der Energieeffizienzklasse in der Werbung. Nach der jetzigen Rechtslage müssen Angaben hierzu nur erfolgen, wenn das Produkt eine Preisangabe enthält oder technische Angaben trifft. Nach der Mehrheit der EU-Abgeordneten sollen Angaben zur Energieeffizienz nunmehr in allen visuellen Medien erfolgen.

Zwar lässt der Text noch Raum für Interpretation – eine klare Regelung wäre an dieser Stelle vor allem vor dem Hintergrund der starken Abmahnkultur und – Industrie, die in Deutschland herrscht, eher im Sinne mittelständischer Händler gewesen.

Positionspapier bleibt Zwischenetappe

DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich weiterhin für Nachbesserungen stark machen. Denn das Positionspapier des Parlaments ist lediglich eine Zwischenetappe. Nunmehr werden der Rat der EU, das Europaparlament und die Kommission in informelle Verhandlungen - dem sogenannten Trilog -eintreten.

Der bereits letztes Jahr im Rat abgestimmte Standpunkt ist weniger mittelstandsfreundlich. "DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich deshalb weiter für die Sensibilisierung praktikabler und weniger bürokratischer Lösungen für die neue Energiekennzeichnungspflicht einsetzen", erklärt Tim Geier, der das Büro des Spitzenverbandes in Brüssel leitet.

"Denn auch wenn der Verbraucher durch sein Konsumverhalten Akzente hin zu mehr Energieeffizienz setzt, wird es doch zunächst der Handel sein, der die neuen Regeln implementieren muss und mit seiner Beratungsleistung einen erheblichen Teil zum Verständnis der neuen Kennzeichnungsregeln beiträgt", so Geier. Dem europäische Gesetzgeber sollte in diesem Sinne daran gelegen sein, dass die neuen Regeln auch umsetzbar sind.

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