EU-Kommission veröffentlicht Studie über TTIP und KMU

Seit Beginn der Verhandlungen zwischen den USA und der EU hatte die EU-Kommission von dem außerordentlichen Nutzen von TTIP gerade für kleine und mittlere Unternehmen gesprochen. Die nun veröffentlichte Studie scheint dies zu bestätigen.

Brüssel, 22.04.2015 — Die Studie basiert auf den Auswertungen einer Befragung kleiner und mittlerer Unternehmen, die die EU-Kommission im vergangenen Jahr durchgeführt hat. Erste Feststellung der Studie ist, dass kleine und mittlere Unternehmen einen nicht unerheblichen Anteil am Export in die USA haben. So seien bereits jetzt rund 150.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am transatlantischen Handel beteiligt. Das mache einen Großteil der exportierenden Unternehmen in der EU aus. Das Handelsvolumen dieser Unternehmen betrage ca. 77 Mrd. EUR. In einer Vielzahl von Mitgliedstaaten mache die Exportquote von KMU fast die Hälfte des Gesamthandelsvolumens mit den USA aus. TTIP könnte daher gerade für KMU einen erheblichen Nutzen darstellen – so sieht das jedenfalls die Kommission. 

Die Top-Sektoren

Mit den Ergebnissen der Befragung konnte auch ein gutes Bild zu der Verteilung der einzelnen Sektoren gezeichnet werden. Topsektor ist dabei der Groß- und Einzelhandelssektor (die Studie fasst unter diesen Punkt auch das Transport- und Lagerwesen). Dort findet sich, bezogen auf den Gesamtexport, auch der größte Anteil von KMU. Auf Platz zwei steht der Maschinenbausektor, dicht gefolgt vom metallverarbeitenden Gewerbe. Auf Platz vier findet sich die Chemieindustrie, auf Platz fünf der Export von Lebensmitteln. In diesem Bereich machen KMU rund ein Viertel des Gesamtexports aus.

Die Hindernisse

Wie von der Kommission erhofft, machten die befragten Unternehmen detaillierte Aussagen zu den bestehenden Hindernissen im transatlantischen Handel. Haupthindernis seien dabei die Unterschiede bei den Produkt- und Qualitätsstandards. Diese würden es den Unternehmen in erheblichem Umfang erschweren, ihre Produkte in den USA zu verkaufen. Die Unterschiede würden dabei nicht nur im Verhältnis EU-USA, sondern zwischen den einzelnen Bundesstaaten bestehen.

Als Folge dieser unterschiedlichen Regelungen wurden erhöhter Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen hohen Kosten genannt. In Extremfällen würde dies dazu führen, dass die Kosten den eigentlichen Warenwert überschreiten würden.

Als weiteres Hindernis wurden die bestehenden Beschränkungen beim Arbeits- und Aufenthaltsrechts in den USA genannt. Zum einem würde der Markteintritt damit erschwert, zum anderen gäbe es auch Schwierigkeiten, sollte ein EU-Unternehmen in mehreren US-Bundesstaaten tätig werden. In wieder anderen Fällen sei eine Tätigkeit vor Ort überhaupt nicht möglich, da auch in den USA für bestimmte Dienstleistungen die US-Staatsbürgerschaft voraussetzt.

Die Schlussfolgerungen

Für die Kommission steht damit fest: TTIP könne gerade für KMU eine echte Chance zur Erweiterung des Tätigkeitsfeldes bedeuten. Einen kleinen Dämpfer dürfte jedoch die US-Verhandlungsposition darstellen. Gerade im Bereich der Mobilität von Arbeitnehmern aus anderen Staaten hat die US-Regierung starke Vorbehalte. So sollen Visa-Bestimmungen nicht Gegenstand der Verhandlungen sein – für die USA ist dies immer noch eine Frage der nationalen Sicherheit, die eventuellen wirtschaftlichen Vorteilen aus TTIP vorgeht.

Zum anderen gestalteten sich auch die Verhandlungen über Produktstandards schwierig. So wurde der Bereich Chemie vorerst aus den Verhandlungen ausgeklammert. Dort bestanden nach Ansicht der Verhandlungsparteien zu viele Unterschiede. Auch im Kosmetikbereich kündigt sich eine Kehrtwende an. Das ursprünglich für diesen Sektor umfassend vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von Produktstandards soll nunmehr erheblich in seinem Anwendungsbereich eingeschränkt werden. Grund hierfür war vor allem der Druck der europäischen Verbraucherschützer, die die Einfuhr von Produkten mit in der EU verbotenen Chemikalien befürchteten.

Auch DER MITTELSTANDSVEBRUND sieht die EU-Waren-, Dienstleistungs- und Umweltstandards als absolute Grenze der Verhandlungen an. Es bleibt daher abzuwarten, ob die ambitionierten Ziele tatsächlich eingehalten werden können.

Weitere Informationen:

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