EU-Parlament zur Zukunft des EU-Verbraucherrechts

Das Europäische Parlament hat nun seine Vorstellungen eines modernen EU-Verbraucherrechts diskutiert. Der Mittelstand kann auf Unterstützung des Parlamentskreises Mittelstand Europa hoffen.

Brüssel, 07.12.2016 - Die Europäische Kommission sieht immer noch erheblichen Verbesserungsbedarf in der Angleichung der nationalen Verbraucherrechte. Die Harmonisierung seit den 90er Jahren sei zwar ein erster Schritt, reiche aber noch nicht aus, um vor allem Händlern ein einfaches Instrument an die Hand zu geben, um europaweit Waren und Dienstleistungen anzubieten.

Der Parlamentskreis Mittelstand Europa am 1. Dezember mit MITTELSTANDSVERBUND-Büroleiter Tim Geier (l.) in Brüssel.Aus diesem Grund stellte die Europäische Kommission im Dezember 2015 zwei Richtlinien-Vorschläge vor, mit denen der Online-Kauf von Waren und digitalen Inhalten europaweit vereinheitlicht werden sollte. Damit sollte ein einheitlicher Satz von Gewährleistungsrechten in der EU gelten.

Kommissionsvorschläge bleiben hinter den Erwartungen

DER MITTELSTANDSVERBUND hatte zu den beiden Vorschlägen bereits Stellung bezogen. Der Spitzenverband kritisierte vor allem den Minimalansatz der Kommission. Zwar ist ein einheitliches Regelwerk gerade bei der Abwicklung von Verträgen begrüßenswert. Die Vorschläge können aber nur als Zwischenschritt hin zu einem einheitlichen europäischen Vertragswerk verstanden werden.

Wesentliche Regelungen wie der Eigentumsvorbehalt, der Annahmeverzug aber auch der Schadensersatz aufgrund einer mangelhaften Ware wurden aus den Vorschlägen ausgeklammert. Weiterhin scheint der Ansatz verfehlt, allein Regelungen für den Online-Handel finden zu wollen. Der Handel ist disruptiv, Verkaufskanäle verschmelzen miteinander. Daher muss auch der Rechtsrahmen diese Situation wiederspiegeln und behandeln können.

Parlament setzt auf einheitliches Konzept

Nun hat das Europäische Parlament über die Zukunft des Verbraucherrechts in Europa diskutiert. Der Kommissionsvorschlag hat dabei einige positive Änderungen erfahren. Richtigerweise entwarfen die zuständigen Berichterstatter dabei einen einheitlichen Ansatz, der beide Sphären „online“ und „offline“ erfasst.

Weiterhin soll der Rücktritt des Verbrauchers nur bei wesentlichen Mängeln möglich sein. Eine wichtige Regelung, um das Haftungsrisiko der Händler zu reduzieren. Weiterhin plädieren die Europaabgeordneten bei Warenkauf für eine gerechte Beweislastverteilung. Der Verbraucher muss daher schon nach sechs Monaten beweisen, dass ein Mangel an der gekauften Ware bereits bei Vertragsschluss vorlag. Nach dem Kommissionsentwurf liegt die Frist noch bei zwei Jahren.

Parlamentskreis Mittelstand diskutiert Vorschläge

Um erste Reaktionen aller betroffenen Interessengruppen sowie der Europäischen Kommission zu sammeln, lud der Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe) am 1. Dezember zu einer Diskussionsrunde ein. Dieser 2013 gegründete und aus 20 Europaabgeordneten bestehende Kreis unterstützt durch Veranstaltungen und Vernetzung aktiv den Mittelstand in Deutschland. „An einigen Stellen muss nachgebessert werden. Dennoch stellen die Berichte eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den Kommissionsvorschlägen dar“, bewerten die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Markus Ferber und Markus Pieper die Arbeit im Europäischen Parlament.

DER MITTELSTANDSVERUND teilt diese Ansicht. Die bereits angeführte „Wunschliste“ des kooperierenden Handels wird daher Gegenstand weiterer Diskussionen bleiben. Die Schaffung eines umfassenden Vertragsregimes, das voraussichtlich weit über die aktuellen Diskussionen hinausgehen, sind jedoch kein Grund, davon abzusehen, immer wieder auf die Belange des kooperierenden Mittelstandes hinzuweisen.

Dabei ist es gut zu wissen, dass sich der PKM Europe für praxistaugliche Lösungen einsetzt. Die Diskussion, gerade im Europäischen Parlament zeigt deutlich, dass falsch verstandener Verbraucherschutz schnell zu Lösungen führen kann, die keiner Seite helfen und im Gegenteil wider den Verbraucherinteressen laufen. Die Mitglieder des PKM Europe stehen daher vor der heiklen Aufgabe, in der politischen Diskussion für die Belange des Mittelstandes einzutreten, bei denen DER MITTELSTANDSVERBUND gerne behilflich sein wird.

Die Entwürfe der zuständigen Parlamentsausschüsse werden voraussichtlich im zweiten Quartal finalisiert und im Anschluss zur Abstimmung im Plenum des Parlaments gestellt werden.

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