Langzeitarbeitslose: Kommission veröffentlicht Leitlinien

Noch immer sind zu viele und vor allem zu junge Menschen in Europa arbeitslos. In vielen Fällen ist dieser Zustand chronisch und erschwert eine Integration in die Arbeitswelt. Die Kommission hat Leitlinien vorgestellt, wie mit diesem Problem künftig umgegangen werden soll.

Brüssel, 17.09.2015 — Die zuständige EU-Kommissarin, Marianne Thyssen, fand bei der Vorstellung der Leitlinien am 17. September in Brüssel deutliche Worte: "Mit mehr als 12 Millionen Betroffenen in Europa zählt Langzeitarbeitslosigkeit zu den schwierigsten und drängendsten Problemen der Wirtschaftskrise. Durch sie ist ein wachsender Teil unserer Bevölkerung dem Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Wir müssen handeln, um die Betroffenen wieder in Arbeit zu bringen."

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und ArbeitskräftemobilitätAls langzeitarbeitslos gilt, wer nach 12 Monaten keine Anstellung hat – dies macht in der gesamten EU immerhin 5 Prozent der Bevölkerung aus. Fast über die Hälfte dieser Erwerbslosen ist schon seit zwei Jahren arbeitslos – ein Beweis dafür, dass bei längerer Arbeitslosigkeit auch die Vermittelbarkeit rapide sinkt.

Die Leitlinien umfassen drei Hauptpunkte:
  • 1. Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung.
  • 2. Gründlicheindividuelle Bestandsaufnahme für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit
  • 3. Angebot einer Wiedereinstiegsvereinbarung für alle gemeldeten Langzeitarbeitslosen spätestens nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit.
Diese sind gleichermaßen als Arbeitsaufträge an die Mitgliedstaaten zu verstehen und enthalten noch keine gesetzlichen Verpflichtungen.

Während die ersten beiden Punkte ausschließlich eine Verbesserung der Behördenarbeit beinhalten, soll bei einer Wiedereinstiegsvereinbarung die Arbeitgeberseite eine aktive Rolle einnehmen.

Eine Wiedereinstellungsvereinbarung soll zwischen der zuständigen Behörde und dem Arbeitssuchenden abgeschlossen werden. Sie soll Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen enthalten, die im Rahmen der gründlichen Bestandsaufnahme herausgearbeitet worden sind. Das Leistungsangebot soll dabei auch Sprachkurse, Arbeitserfahrung, Validierung nichtformalen und informellen Lernens, Mentoring, Schuldenberatung, Rehabilitation, Kinderbetreuungs- und Pflegeangebote, Wohn- und Transportkostenzuschüsse beinhalten.

Die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle und eines persönlichen Bezugspunkts soll dabei die Kontinuität und Kohärenz der von verschiedenen Stellen wie Arbeitsverwaltungen, Sozialämtern und Kommunen angebotenen Unterstützung gewährleisten.

Die Kommission erkennt hierbei, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht ohne Beteiligung der Arbeitgeber erfolgen kann. Daher sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Programme zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen stärker zu fokussieren und den anfallenden Verwaltungsaufwand von Unternehmen dabei verringern. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfond stehen bereit.

Die Mitgliedstaaten können zudem auch Finanzierungen auf Grundlage der Gelder des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Anspruch nehmen. Wie dies genau geschehen soll, lassen die Leitlinien jedoch offen.

DER MITTELSTANDSVEBRUND begrüßt die von der EU-Kommission angestoßene Initiative. "Mit Blick auf andere von der EU finanzierte Projekte wäre eine größere Voraussehbarkeit von Finanzierungsmöglichkeiten – im Hinblick auf Ausschreibung und Laufdauer – wünschenswert", kommentiert Tim Geier, Leiter des Verbandsbüros in Brüssel das Papier. Nur so werde der kooperierende Mittelstand in die Lage versetzt, zu dem großen Ziel der Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit einen noch größeren Beitrag zu leisten.

Weitere Informationen:

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
Informationen der Europäischen Kommission zur Langzeitarbeitslosigkeit

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