MITTELSTANDSVERBUND in EU-Expertengruppe berufen

Die Europäische Kommission hat eine Umsatzsteuer-Expertengruppe neu besetzt. In dem Gremium ist nun auch DER MITTELSTANDSVERBUND vertreten.

Brüssel – 20.10.2016 - Wenn es nach dem Willen der Europäischen Kommission geht, soll das Umsatzsteuerverfahren in Europa reformiert werden. Denn gegenwärtig sind die administrativen Hürden bei der Abwicklung von innergemeinschaftlichen Transaktionen wesentlich höher als bei rein inländischen Geschäftsvorfällen.

Referent Steuer- und Finanzpolitik Paul P. MaeserBesonders schwer ins Gewicht fallen die Hürden für kleine und mittlere Unternehmen, die mit weniger und kleineren Geschäftsvorgängen operieren. Um diese Nachteile möglichst aufzuheben, plant die Kommission ein umfängliches Gesetzespaket im kommenden Jahr vorzulegen.

Maeser in Expertengruppe einberufen

Doch hier geht die Kommission nicht alleine vor. Stattdessen will sie vielfältigen Sachverstand hinzuziehen und hat dazu vor vier Jahren die Umsatzsteuer-Expertengruppe („VAT Expert Group“) ins Leben gerufen. Mit der Erneuerung des Mandates in diesem Jahr wurde die Gruppe teilweise neu besetzt. Dabei wurde dieses Mal auch der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstands eingeladen. Vertreten wird der Verband hier durch Paul Maeser, Referent für Steuern und Finanzen. Stellvertreter ist Tim Geier, Leiter des Verbandsbüros in Brüssel. Die Mitgliedschaft in dem Gremium beträgt drei Jahre.

Ziel der Gruppe ist es, die Vorschläge der Kommission unter technischen Gesichtspunkten zu diskutieren und ggf. Alternativvorschläge zu präsentieren. Hierbei kann DER MITTELSTANDSVERBUND einen Mehrwert bieten. Durch die exzellente Verbindung zu seinen Mitgliedern kann der Verband Einschätzungen zur Umsetzbarkeit der vorgelegten Konzepte in KMUs in die Beratungen einbringen. Und genau dieser Aspekt steht auch im Fokus der Überlegungen in Brüssel.

Verbundgruppen-Know-how ist gefragt

Die EU-Kommission wird alle Anmerkungen der Expertengruppe nach den Sitzungen intern beraten und ihre finalisierten Konzepte dem europäischen Gesetzgeber vorlegen. Dabei hat der Rat der Europäischen Union das letzte Wort.

Die europäischen Rahmenbedingungen zur Umsatzsteuer betreffen die Verbundgruppen in vielerlei Hinsicht. Während manche Verbundgruppen Ware aus dem europäischen Ausland beziehen, sind andere Häuser auch mit Belieferungen aktiv oder unterhalten sogar Anschlusshäuser in anderen Mitgliedsstaaten als Deutschland. Auch Verbundgruppen aus Österreich zählen zu den Mitgliedern des Verbands.

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