Ökolabel: EU verschärft Regeln für Möbel, Schuhe und PCs

Hersteller von Möbeln, Schuhen und Computern müssen neue Anforderungen erfüllen, damit sie sich mit dem europäischen Umweltzeichen schmücken können. Auf den Handel hat das aber kaum Einfluss.

Brüssel, 25.08.2016 – Die Europäische Kommission hat das Anwendungsgebiet des EU-Ökolabels ausgeweitet. Das geht aus den Beschlüssen der Kommission vom 17. August hervor. Demnach müssen Produzenten von Möbeln, Schuhen und Computern verschärfte Regeln einhalten, um ihre Waren mit dem Umweltzeichen zu versehen.

Die Kommission verfolgt dabei einen neuen Ansatz. Stärker als bei anderen Produktgruppen fließen Kriterien der Reparaturfähigkeit, Ersatzteilbeschaffung und Wiederverwendbarkeit in die Bewertung der Produktgruppen ein. Ein Anzeichen für einen neuen Trend innerhalb der Diskussion um Produktdesign.

Label stuft Produkte „ökologisch“ ein

Das Label wird bereits seit 1992 vergeben. Es soll Verbrauchern helfen, Produkte mit einem geringen ökologischen Fußabdruck deutlicher zu identifizieren. Die Zertifizierung stuft deshalb Produkte und Dienstleistungen als „ökologisch“ ein.

Grundgedanke war zunächst die Schaffung eines einheitlichen Umweltzeichens, welche Hersteller im gesamten Binnenmarkt verwenden können. Darüber hinaus wurde jedoch durch die Festlegung der Kriterien für ein solches Label auch die Politik der Mitgliedstaaten in dem Bereich Produktdesign immer weiter durch die Europäische Kommission koordiniert und angeglichen.

2009 wurde die Verordnung überarbeitet. Damit wurden die Grundzüge des freiwilligen Zertifizierungssystems festgelegt. Grundmaxime bleibt bis heute: Produkte und Dienstleistungen können nur zertifiziert werden, wenn sie in ihrer Produkt- oder Dienstleistungsklasse durch geringe Umweltauswirkungen hervorstechen.

1.875 Lizenzen in 35 Produktkategorien vergeben

Aufbauend auf dieser Verordnung hat die Kommission bereits Beschlüsse erlassen, die die Kriterien für die Vergabe des Labels für verschiedene Produkte und Dienstleistungen festlegen. Die Produkt- und Dienstleistungspalette reicht von Reinigungsprodukten über Druckerzeugnisse, Hygieneprodukte, Elektrogeräte, Textilien und Schmierstoffe bis hin zu Bodenbelägen sowie Farben und Lacken.

Hersteller, Lieferanten, Dienstleister aber auch Händler können danach das EU-Ökolabel beantragen. Die Europäische Kommission hat zur Bearbeitung der Anträge ein Netzwerk aus nationalen Kontaktstellen aufgebaut. In Deutschland ist das Bundesumweltamt zuständig. Bis 2016 wurden europaweit 1.875 Lizenzen mit rund 36.400 Produkten in 35 Produktkategorien vergeben. Alle zertifizierten Produkte und Dienstleistungen können in einer Datenbank abgerufen werden.

Bereits im letzten Jahr kündigte die Kommission Maßnahmen an, um die Lebensdauer von Produkten zu erhöhen. Die Einführung verschärfter Regeln für die Produktgruppen Schuhe, Möbel und Computer könnte somit einen ersten Schritt hin zu einem völlig neuen System der Verkehrsfähigkeit neuer Produkte im EU-Binnenmarkt darstellen. Weitere Maßnahmen in diesem Bereich werden noch in diesem Jahr erwartet.

Handel bleibt vorerst unberührt

Für den Handel ändert sich mit der Einführung der neuen Kriterien zunächst nichts. Um die Zertifizierung der Produkte zu erhalten, müssen Hersteller regelmäßig Anträge stellen. Der Händler kann die zertifizierten Produkte ohne Hinweis- oder Berichtspflichten im Geschäft verkaufen. Nur bei gesonderten Hinweisen auf das Bestehen einer EU-Zertifizierung müssen die Händler festgelegte Design-Vorgaben anwenden.

Fraglich bleibt jedoch der Erkennungswert des EU-Ökolabels. Laut Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums lag dieser 2006 noch bei 11 Prozent der Befragten. Im Jahr 2009 kannten immerhin rund 40 Prozent der Befragten das europäische Umweltzeichen.

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