So will das EU-Parlament Lebensmittelabfälle reduzieren

Das Europäische Parlament geht gegen die Wegwerfkultur von Lebensmitteln vor. Helfen sollen dabei auch vereinfachte Regeln für den Handel.

Brüssel, 12.01.2017 – Noch genießbare Lebensmittel wegzuwerfen ist bald Geschichte. Zumindest wenn es nach den Plänen des Europäischen Parlaments geht. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im EU-Parlament (ENVI) hat nun einen Maßnahmenkatalog zur Verringerung von Lebensmittelabfällen vorgestellt. Nach den Plänen sollen bis 2030 insgesamt 30 Prozent aller Lebensmittelabfälle eingespart werden.

Maximales Verbrauchsdatum soll helfen

Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum soll nach dem Willen der Abgeordneten auch ein „maximales Verbrauchsdatum“ für weniger Abfälle sorgen. Unklar ist aber, ob und wie sich diese neue Kennzeichnung dann auch auf Haftungsfragen auswirkt und ab wann ein Produkt danach nicht mehr verkauft werden darf.

Lebensmittelspenden bald einfacher?

Für den Handel – aber auch für das lebensmittelverarbeitende Handwerk - sollen vor allem Erleichterungen im Bereich von Lebensmittelspenden auf den Weg gebracht werden. Im Grundsatz ist dabei vorgesehen, das Haftungsrisiko zu verringern. Als Vorbild dient hierbei das italienische Gutglaubenssystem im Rahmen von Lebensmittelspenden. Spender für in gutem Glauben an die Genießbarkeit gespendeter Lebensmittel werden danach grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.

Auch eine Umsatzsteuerbefreiung der Lebensmittelspenden ziehen die Abgeordneten in ihrem Maßnahmenkatalog in Erwägung. Die Umsatzsteuerpflicht gilt sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene für gespendete Lebensmittel. In Deutschland wird diese seit einigen Jahren jedoch nicht mehr von den Finanzämtern eingefordert. Diese recht „wackelige“ und überaus angreifbare Verwaltungspraxis könnte daher durch Änderungen der einschlägigen EU-Vorschriften endlich auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.

Keine Entscheidung der Kommission

Ob die Pläne jedoch zur Realität werden, bleibt abzuwarten. Die Europäische Kommission, die für die EU-Gesetze verantwortlich ist, hat sich zu den Maßnahmen bislang noch nicht geäußert. Die Vorschläge des Parlaments sind auch Gegenstand der Diskussionen, die im Rahmen der Plattform zur Verringerung von Lebensmittelabfällen geführt werden. DER MITTELSTANDSVERBUND wird sich als Mitglied im europäischen Dachverband, Independent Retail Europe, an der Debatte beteiligen.

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