Umfrage Energielabel: MITTELSTANDSVERBUND bittet um Unterstützung

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Reform der Energiekennzeichnung vorgelegt. Damit DER MITTELSTANDSVERBUND die Auswirkungen auf den Groß- und Einzelhandel in der politischen Diskussion besser skizzieren kann, bittet er um die Teilnahme an einer Umfrage.

Brüssel, 05.10.2015 — Entgegen der Proteste nationaler und europäischer Wirtschaftsverbände hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Vorschriften über die Energiekennzeichnung vorgelegt. Ein Großteil der neuen Regelungen bringen nach Auffassung des MITTELSTANDSVERBUNDES direkte negative Folgen für den Groß- und Einzelhandel mit sich.

Neue Belastungen zu erwarten

Im Frühjahr 2010 trat die Richtlinie 2010/30/EU über die Kennzeichnung der Energieeffizienz in Kraft. Mit dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) setzte die Bundesrepublik die europäischen Vorgaben in nationales Recht um. Diese Regelungen sorgten bereits für Unklarheiten und praktische Umsetzungsschwierigkeiten. DER MITTELSTANDSVERBUND konnte in den Diskussionen mit der EU-Kommission bei der Durchführungsverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung bereits einige Besserungen erreichen.

Mit dem neuen Vorschlag der Kommission ist mit neuen Belastungen für den kooperierenden Mittelstand zu rechnen.

Der Kommissionsvorschlag sieht folgende Änderungen vor:

  • Die Rahmenrichtlinie 2010/30/EU soll durch eine Verordnung ersetzt werden und hätte damit unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten.
  • Die Kommission schlägt eine Rückkehr zur alten Energieverbrauchskennzeichnungs-Skala A-G vor. Das geltende System A+ bis A+++ soll abgeschafft werden.
  • Die Labels sollen periodisch reskaliert werden. Damit möchte die Kommission vor allem dem technischen Fortschritt Rechnung tragen und die Aussagekraft des Energielabels erhalten.
  • Der Hersteller / Importeur soll dem Händler die Energielabel sowie Produktinformationen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.
  • Darüber hinaus soll der Hersteller / Importeur diese Informationen auch in die zu schaffende Datenbank einstellen. Ungeklärt bleibt, ob der Zulieferer den Händler darauf verweisen kann, sich das Label von der Hersteller-Webseite oder gar direkt aus der Datenbank herunterzuladen.
  • Hersteller / Importeure sollen außerdem verpflichtet werden, im Falle einer Änderung des Energielabels den Händlern beide (neue und alte) Labels zur Verfügung stellen - mit einer Frist von sechs Monaten vor Inkrafttreten der Anpassung.
  • Der Händler muss seine energierelevanten Produkte mit einem Energielabel versehen. Die Einzelheiten sollen - wie heute bereits üblich - durch einen delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
  • Im Fall einer Änderung der Produkt-Skalierung sollen Händler innerhalb einer Woche nach In-Kraft-Treten der neuen Regelung die Energielabels austauschen. Anders als bisher, muss ein sogenanntes Nach-Labeln erfolgen. Eine Regelung, nach der lediglich der Zeitpunkt der Produkteinführung maßgeblich ist, gibt es nicht mehr.

Umfrage: Praxisbeispiele und erwartete Nachteile überzeugen

DER MITTELSTANDSVERBUND hat bereits in Gesprächen mit Kommissions-Vertretern darauf hingewiesen, dass vor allem der letzte Punkt eine erhebliche Belastung für den Einzelhandel darstellt. Um eine weitere Diskussion mit den europäischen Institutionen vorzubereiten, erarbeitet der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes derzeit eine Stellungnahme zum neuen Kommissionsvorschlag.

DER MITTELSTANDSVERBUND bittet seine Mitglieder um Unterstützung. "Mit Hilfe einer Blitzumfrage sollen Beispiele aus der Praxis und befürchtete Nachteile erfasst werden, um die Sorgen des Mittelstandes zur Änderung der Energiekennzeichnungspflichten auf den Punkt zu bringen. Wir sind dankbar, wenn Sie die Umfrage an möglichst viele Anschlusshäuser weiterleiten. Nur mit der notwendigen Tiefe an praktischen Beispielen wird es möglich sein, die Gesetzgeber von einem Einlenken überzeugen zu können", lädt Tim Geier, MITTELSTANDSVERBUND-Büroleiter aus Brüssel ein, an der Umfrage teilzunehmen.

Den Fragebogen der Blitzumfrage finden Sie hier.

Über die Ergebnisse der Blitzumfrage wird Sie DER MITTELSTANDSVERBUND im Anschluss informieren. 

Weitere Informationen:

Energiekennzeichnung: Neue Belastungen aus Brüssel?
Download: Kommissionsvorschlag zur Änderung bestehender Vorschriften der Energiekennzeichnung (PDF-Dokument) 

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