Vorfahrt KMU: Resolution im EU-Parlament

In seiner letzten Sitzung hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet. So sollen die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen während des Gesetzgebungsprozesses besser berücksichtigt werden.

Brüssel, 15.12.2014 — Die Kosten, die einem KMU bei der Einhaltung von EU-Recht entstehen, können zehnmal so hoch sein, wie bei größeren Unternehmen. Von dieser Grundthese geht die in der letzten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments verabschiedete Initiative aus. Aus diesem Grund plädiert der Abgeordnete Dr. Markus Pieper, Initiator der Initiative und Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand, für die Einrichtung eines unabhängigen Gremiums, das alte und neue Gesetze auf Notwendigkeit, Bürokratielast und europäische Zuständigkeit überprüft. Dies ist nicht weniger als die Errichtung eines Normenkontrollrats auf europäischer Ebene – eine Institution, die es im momentanen Gefüge der Europäischen Union derzeit nicht gibt.

Des Weiteren sollten die Leitlinien der EU-Kommission nach Auffassung der Europaparlamentarier zwingende Vorschriften zur Folgenabschätzung – gerade mit Blick auf KMU-Belange enthalten. Die Kommission führt bereits jetzt Folgenabschätzungen durch. Neu ist hingegen die Forderung der Europaparlamentarier, diese zukünftig in klar definierten Fällen und nach einem vorher festgelegten Verfahren durchführen zu müssen.

Die Europaparlamentarier sehen jedoch auch, dass eine rein wissenschaftliche Abschätzung politische Entscheidungen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen kann. Dies kann als Aufforderung an die Kommission verstanden werden, mehr politische Verantwortung als bislang zu übernehmen. Auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte vor der Wahl seiner Kommission unterstrichen, er wolle eine politische Kommission, die dem Gemeinwohl und den Bürgern zu Diensten steht.

Die Initiative beschäftigt sich auch mit der Frage, inwieweit KMU Ausnahmen von europäischen Regeln benötigen. Eine automatische Freistellung von Kleinstunternehmen ist für die Europaabgeordneten hierbei nicht immer der zielführende Weg. Speziell diesen Punkt unterstreicht auch DER MITTELSTANDSVERBUND. In einigen Bereichen ist eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften gerade für KMU nützlich. Eine grundsätzliche Ausnahme für KMU könnte daher kontraproduktiv sein. Genau aus diesem Grund ist jedoch eine umfassende Analyse der Folgen von europäischen Rechtsakten im Vorfeld der eigentlichen politischen Entscheidung notwendig.

Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die bestehenden Leitlinien zur Folgenabschätzung. Obwohl die Kommission die vom EU-Parlament verabschiedete Resolution nicht beachten muss, setzt diese dennoch ein wichtiges Zeichen, dass KMU-Belange zukünftig stärker Berücksichtigung finden müssen. DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich seit jeher für dieses Anliegen ein und unterstützt die Initiative des EU-Parlaments daher ausdrücklich.

Weitere Informationen: 

Gemeinsame Entschließungantrag zu der Überarbeitung der Leitlinien der Kommission zur Folgenabschätzung und der Rolle des KMU-Tests

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