Bundestag beschließt Ausweitung der LKW-Maut

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Ausweitung der LKW-Maut verabschiedet. Die Mautpflicht gilt ab 1. Oktober für LKW ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Berlin, 26.03.2015 — Ab 1. Juli wird die Mautpflicht auf weitere ca. 1.100 km vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt. Von Oktober dieses Jahres an gilt die Lkw-Maut zudem nicht mehr nur für "Zwölftonner", sondern bereits für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Damit wird sich das Spektrum mautpflichtiger Fahrzeuge um ca. 80.000 erhöhen.

Deutscher Bundestag, BerlinFür Unternehmen sind allein mit der Umrüstung Mehrkosten von 21 Mio. Euro verbunden, sofern diese sich für den Einbau eines automatisierten Mauterhebungs-System entscheiden. Hinzu kommen laut Schätzungen der Bundesregierung jährliche Bürokratiekosten im Umfang von ca. 450.000 Euro für die gesamte Wirtschaft.

Die Koalition erhofft sich von dem Vorhaben Mehreinnahmen (Zeitraum 2015-2017) in Höhe von 875 Mio. Euro, die zweckgebunden in den Bundesfernstraßenbau zurückfließen sollen. Ab Mitte 2018 soll die LKW-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Die Bundesregierung prüft außerdem noch in der laufenden 18. Legislaturperiode eine Ausweitung der Maut auf LKW ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

In der Ausweitung der LKW-Maut sieht MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer, Dr. Ludwig Veltmann, einen weiteren Beweis für die Einfallslosigkeit der Politik bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes schlägt stattdessen vor, das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag in Form eines "Infrastrukturzuschlags"befristet für 15 Jahre für die gesamte Infrastrukturfinanzierung einzusetzen. "Hierdurch würden pro Jahr 15 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Denn allein der Finanzbedarf für die notwendige Sanierung der Verkehrsinfrastruktur beläuft sich auf über sieben Mrd. Euro jährlich", so Veltmann.

Die LKW-Maut wird derzeit auf etwa 12.800 kmBundesautobahnen und ca. 1.200 km Bundesstraßen erhoben. Mautpflichtig sind bislang Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen.

Aufgrund des neuen Wegekostengutachtens wurden zum 1. Januar die Mautsätze gesenkt. Die sich hieraus ergebende Einnahmelücke wird im Zeitraum 2015-2017 auf ca. 460 Mio. Euro beziffert. Das Gesetz sieht deshalb die Einbeziehung weiterer Straßen und Fahrzeuge in die Nutzerfinanzierung vor.

Weitere Informationen:

Download: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
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