Einigung bei der Erbschaftsteuer

Der Vermittlungsausschuss hat eine Einigung zur Erbschaftsteuer erzielt. Damit herrscht nun Rechtssicherheit, auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Verspätung sicher nicht unkommentiert lassen wird.

Berlin, 23.09.2016 – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich in der Nacht vom 21. auf den 22. September auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform geeinigt. Diese späte Einigung wird sicher noch vom Bundesverfassungsgericht kommentiert werden, da die von ihm gesetzte Frist deutlich verfehlt wurde. Für die Unternehmen bedeutet die Einigung zumindest Rechtssicherheit, sofern Bundestag und Bundesrat am 23. September in einem Eilverfahren zustimmen. Als Positivum bleibt, dass nach mehr als 21 Monaten jetzt endlich wieder Rechtssicherheit herrscht.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Wichtigster Knackpunkt war die Unternehmensbewertung, die wegen der derzeit extrem niedrigen Zinsen zu stark erhöhten Ergebnissen führt. Diese Änderungen sieht der Kompromiss jetzt vor:

  • Das Betriebsergebnis des Unternehmens soll maximal mit dem Faktor 13,75 multipliziert werden. Im ursprünglichen Gesetz war noch ein Faktor von maximal 12,5 vorgesehen.
  • In Fällen, in denen ein Erbe finanziell überfordert ist, soll die fällige Steuer nicht mehr für zehn Jahre zinslos gestundet werden können, sondern nur für sieben Jahre - wobei außerdem ab dem zweiten Jahr eine sechsprozentige Verzinsung und eine jährliche Tilgung in Höhe von je einem Sechstel folgt. Die Stundungsmöglichkeit endet - wie schon jetzt vorgesehen - wenn der Anteil an einen Dritten geht.
  • Bei großen Betriebserbschaften ab 26 Mio. Euro wird es derweil ein Wahlrecht geben: Entweder der Erbe begleicht die Steuerschuld auch aus seinem Privatvermögen oder der Steuererlass wird abgeschmolzen, bis er bei 90 Mio. Euro ganz entfällt.
  • Unverändert bleibt die Regelung für Kleinbetriebe: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern werden vom Nachweis des Joberhalts befreit. Auch an der Investitionsklausel wurde nicht gerüttelt.

Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben. Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke.

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