PSVaG legt Jahresabschluss 2017 vor - Schadenvolumen auf niedrigem Niveau

Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN hat den Geschäftsbericht für sein 43. Geschäftsjahr vorgelegt. Für 2018 wird ein durchschnittlicher Beitragssatz von 2,5 Promille erwartet.

Köln, 10.07.2018 – Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN VVaG (PSVaG), gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg, hat den Geschäftsbericht für sein 43. Geschäftsjahr vorgelegt. DER MITTELSTANDSVERBUND nahm im Rahmen der Mitgliederversammlung am 10.07.2018 wiederum die Stimmrechte von mehr als 100 Verbundgruppen wahr.

Insolvenzsicherung weiterhin wichtige Aufgabe

Ende 2017 waren beim PSVaG 94.795 (Vorjahr 94.482) Arbeitgeber mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung gemeldet. Insgesamt stehen 10,9 Mio. (Vorjahr 10,8 Mio.) Versorgungsberechtigte unter Insolvenzschutz. Dabei handelt es sich um 4,0 Mio. Rentner und 6,9 Mio. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften. Seit seinem Bestehen hat der PSVaG Ansprüche von über 1,4 Mio. Versorgungsberechtigten aus Insolvenzen übernommen. Diese Zahlen verdeutlichen die große sozialpolitische Bedeutung der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.

Anzahl der Insolvenzen rückläufig, Schadenvolumen dagegen erhöht

Im Jahr 2017 haben den PSVaG mit 429 Insolvenzen so wenige Insolvenzen getroffen wie zuletzt in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist damit gegenüber den Vorjahren weiter zurückgegangen. Demgegenüber ist die Anzahl der zu übernehmenden Renten und Anwartschaften mit zusammen 15.044 leicht gestiegen, aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau (Vorjahr: 14.182). Das Schadenvolumen lag im Jahr 2017 mit 659,1 Mio. € dagegen deutlich über dem Schadenvolumen des Vorjahres (506,8 Mio. €). Dabei ist schon berücksichtigt und deshalb in der Bilanz nicht unmittelbar erkennbar, dass die Zahlungen aus Insolvenzforderungen in Höhe von ca. 204 Mio. € das Schadenvolumen reduzieren. Nachdem für das Jahr 2016 erstmals in der Geschichte des PSVaG aufgrund von Sondereffekten kein Beitrag erforderlich war, betrug der Beitragssatz für das Geschäftsjahr 2017 2,0 Promille. Dieser Beitragssatz war zu beziehen auf die von den Mitgliedsunternehmen gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage in Höhe von insgesamt 339 Mrd. €.

Jahresabschluss vorgelegt

Die Bilanzsumme zum 31.12.2017 betrug rd. 5,9 Mrd. €. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist Erträge aus Kapitalanlagen von netto 80,1 Mio. € aus sowie 194,4 Mio. € Überschussbeteiligung vom Konsortium der deutschen Lebensversicherungswirtschaft, mit dem der PSVaG bei der Abwicklung der übernommenen Renten zusammenarbeitet. Dem Ausgleichsfonds wurden 508,5 Mio. € zugeführt. Dieser enthält nun rd. 2,51 Mrd. €.

Prognose zum Beitragssatz 2018

Der durchschnittliche Beitragssatz aus den bisher 43 Geschäftsjahren liegt bei 2,8 Promille. Für die letzten fünf Jahre liegt er bei 1,5 Promille und für die letzten zehn Jahre bei 2,9 Promille. Für die im Jahre 2007 begonnene Nachfinanzierung der sogenannten „Altlast“ - das sind die aus Insolvenzen bis einschließlich 2005 gesicherten, aber bis dahin noch nicht finanzierten unverfallbaren Anwartschaften - war einmalig ein Beitrag von rd. 2,2 Mrd. € zu erheben. Dieser wird in 15 Raten von 2007 bis 2021 fällig. Für die am 31.03.2017 fällige Rate waren 69,1 Mio. € zu zahlen. Von der Möglichkeit einer freiwillig vorfälligen Gesamtzahlung haben im Jahr 2017 weitere 370 Ratenzahler Gebrauch gemacht und insgesamt 8,6 Mio. € gezahlt. Der Barwert aller gesicherten Anwartschaften beträgt 3.011,9 Mio. €. Diesem stehen zum 31.12.2017 Deckungsmittel von 2.730,0 Mio. € gegenüber. Damit sind die gesicherten Anwartschaften am 31.12.2017 zu 90,6 % kapitalmäßig gedeckt.

Aufgrund der Schadenentwicklung der ersten Monate des Jahres 2018 ist aus heutiger Sicht für das laufende Jahr von einem moderaten Schadengeschehen auszugehen. Der PSV schätzt daher, dass ein Beitragssatz von 2,5 Promille anfallen könnte. Dies verkündete auf der Mitgliederversammlung des PSVaG der Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Dieter Hundt. Nach Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates wurden Vorstand und Aufsichtsrat entlastet.

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