Bundesjustizminister Maas: "Faire Verteilung der Verantwortung“

Heiko Maas, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz zum Insolvenzrecht, Mangelhaftung und Daten- und Verbraucherschutz.

SynergienNews: Die Sensibilität für Daten- und Verbraucherschutz ist gestiegen. Die Regelungen variieren je nach Land. Wie lässt sich im digitalen Markt verhindern, dass allein der Standort des Servers entscheidet, welcher Datenschutz gilt?

Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko MaasHeiko Maas: Die im vergangenen Jahr erfolgte Einigung zur Datenschutz-Grundverordnung hat in dieser Hinsicht einen großen Fortschritt für den Datenschutz in Europa gebracht. Hierdurch wurden europaweit einheitliche Regeln für das Datenschutzniveau geschaffen. Dadurch konnten wir das Recht endlich auf den Stand des digitalen Zeitalters bringen – und das in allen 28 Mitgliedstaaten der EU einheitlich.

SN: Warum haben Sie sich dafür stark gemacht?

Maas: Datenschutz und Datenschutzsouveränität ist nicht nur ein wichtiges verbraucherschutzpolitisches Thema. Es geht unmittelbar um die Verwirklichung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

SN: Ab wann gelten die einheitlichen Regelungen?

Maas: Die Verordnung ist im März dieses Jahres in Kraft getreten. Ihre Vorschriften gelten ab dem 25. Mai 2018 für alle Unternehmen, die in der EU ihre Waren und Dienstleistungen anbieten, unabhängig von ihrem Sitz. Dieses Marktortprinzip schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen.

SN: Der Online-Handel verändert den Wettbewerb, oft zu Lasten stationärer Läden. So kennt das Internet keinen Ladenschluss. Spiegeln die heutigen Gesetze überhaupt noch die Realität der Verbraucher wider?

Maas: Aus verbraucherpolitischer Perspektive stehen der stationäre Handel und der Online Handel nicht im Gegensatz zueinander, viel mehr können sich beide sinnvoll ergänzen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bieten beide Verkaufskanäle Vorteile. Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung verändern sich jedoch Lebens- und Verhaltensweisen, aber auch Technik und Märkte rasant. Bei der Gestaltung dieses Wandels muss den berechtigten Interessen und Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch des Handels, Rechnung getragen werden.

SN: Wie kann aus Sicht der Konsumenten gewährleistet werden, dass sich die Versorgung nicht zu sehr auf den Online-Handel fokussiert?

Maas: Ich erinnere bei dieser Frage gern daran, dass die Menschen ein Recht auf eine analoge Welt haben müssen. Niemand darf ungerechtfertigt benachteiligt werden, weil er digitale Dienstleistungen nicht nutzen möchte oder nutzen kann. Der Kauf einer Fahrkarte oder die Bestellung eines neuen Paars Schuhe, so etwas muss auch möglich bleiben ohne ein teures Smartphone zu kaufen.

SN: Also gleiche Rechte in allen Kanälen?

Maas: Es gilt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl im stationären als auch beim Online Handel zu stärken. Das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher darf nicht davon abhängen, ob ein Produkt on- oder offline gekauft wurde. Starke Verbraucherrechte fördern den Handel insgesamt, denn sie schaffen Vertrauen.

SN: Handwerker sollen Anspruch darauf haben, durch Aus- und Einbau mangelhafter Materialien entstandene Schäden in der Lieferkette weiter zu reichen. Während ein Haftungsausschluss in Verbraucherverträgen nicht möglich ist, wird dies entlang der Lieferkette nicht so eindeutig festgehalten. Warum nicht?

Maas: Handwerker und andere Werkunternehmer befinden sich derzeit in einer schwierigen, sie einseitig belastenden Situation, wenn sie im Rahmen eines Werkvertrages Material einbauen, das sich später als fehlerhaft herausstellt. Wir haben daher im März 2016 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.

SN: Was genau umfasst Ihr Vorschlag?

Maas: Mit dem Entwurf wird unter anderem eine Erweiterung des kaufrechtlichen Nacherfüllungsanspruchs vorgeschlagen. Hat eine Käuferin oder ein Käufer eine mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut, soll diesen künftig ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ausbau der mangelhaften Kaufsache und Einbau der Ersatzsache oder Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zustehen.

"In der Lieferkette kann die Regressforderung künftig bis zu denjenigen weitergereicht werden, die den Fehler tatsächlich verursacht haben."Bundesjustizminister Heiko Maas

SN: Wie drückt sich das aus?

Maas: Um den neuen Anspruch gegenüber Vereinbarungen in AGB abzusichern, enthält der Entwurf ein sogenanntes Klauselverbot, wonach den Anspruch ausschließende oder beschränkende Bestimmungen in AGB unwirksam sind.

SN: Gilt das ohne Ausnahmen?

Maas: Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Klausel wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden kann. Somit sind Handwerkerinnen und Handwerker, die beim Baustoffhändler Baumaterial auf der Grundlage der AGB des Baustoffhändlers kaufen, in aller Regel vor Einschränkungen des neuen Anspruchs geschützt. Den Parteien wird jedoch ein Rest an Gestaltungsspielraum belassen, so dass auch in untypischen Fällen ein angemessener Interessenausgleich möglich ist.

SN: Ist hier mit Nachbesserungen zu rechnen, um Klarheit in der Lieferkette zu haben?

Maas: Natürlich wollen wir den Schwarzen Peter nicht einfach zu den Baustoffhändlerinnen und -händlern weiterschieben. Wir sorgen zugleich dafür, dass diese leichter bei den eigenen Lieferantinnen und Lieferanten Rückgriff nehmen können.

SN: Setzt sich damit das Verursacherprinzip durch?

Maas: In der Lieferkette kann die Regressforderung künftig bis zu denjenigen weitergereicht werden, die den Fehler tatsächlich verursacht haben. Das heißt: bei Produktionsfehlern bis zu den Herstellern. Der Bundesregierung geht es hier insgesamt um eine gerechte Verteilung der Verantwortung und einen fairen Interessenausgleich. Eine über das Vorhaben hinausgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit erscheint mir derzeit weder erforderlich noch interessengerecht.

SN: Wenig zufriedenstellend ist die bisherige Lösung beim Thema Insolvenzanfechtung. Eine Reform soll kleinen und mittleren Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten, der Handlungsbedarf ist erkannt. Wann wird die Reform endlich umgesetzt?

Maas: Wir haben in Umsetzung des Koalitionsvertrags bereits im September 2015 einen Regierungsentwurf zum Insolvenzanfechtungsrecht vorgelegt, der zurzeit dem Rechts- und Verbraucherschutzausschuss des Bundestags zur weiteren Beratung vorliegt. Eine verfehlte Regelung kann gerade in diesem Bereich zu sehr hohen Belastungen führen. Schon aus diesem Grunde darf man sich nicht auf eine oberflächliche Korrektur des Gesetzes verlegen, ohne die möglichen Neben- und Folgewirkungen sehr sorgfältig abgeschätzt zu haben.

SN: Also lassen Sie sich Zeit?

Maas: Auch für die Reform der Insolvenzanfechtung – derzeit eins unserer größten Projekte – gilt das Prinzip: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Was wir brauchen, ist eine systematisch und wertungsmäßig stimmige Gesamtlösung. Daran wird mit Nachdruck gearbeitet.

Seite drucken

Zurück zur Übersicht