EU-Abgeordneter Werner Langen im Interview

Das EU-Parlament hat im Frühjahr seinen Bericht über die europäische Wettbewerbspolitik veröffentlicht. Wie ein fairer Wettbewerb in der EU künftig aussehen soll, erklärt der zuständige Berichterstatter im exklusiven Interview mit den SynergienNews.

SyngerienNews: Herr Langen, was meinen die Europaparlamentarier, wenn sie im Bericht von "fairen Wettbewerb" sprechen?

Werner Langen: Das Europäische Parlament fordert in dem Bericht Nachbesserungen an der bestehenden Europäischen Wettbewerbspolitik.

Im Bereich der FusioEU-Abgeordneter Werner Langennskontrolle zeigt sich deutlich, dass die heutigen Wettbewerbsvorschriften nicht mehr zeitgemäß sind. So können Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung nur unzureichend durch die Europäischen Regeln beantwortet werden. Insbesondere zeigt sich dieser Missstand im Fall der Fusion von Facebook und Yahoo, welche ohne Auflagen erfolgt ist. Deutlich wird dabei auch, dass die klassische wettbewerbsrechtliche Betrachtungsweise im digitalen Bereich unzureichend ist. Entscheidend sind heute Faktoren wie Marktanteile und Daten. Hier müssen daher neue Ansätze gefunden werden.

Zudem erwarte ich mir von der Europäische Kommission ein entschiedeneres Vorgehen gegen große Internetsuchmaschinen wie beispielsweise Google. Zwar hat die Wettbewerbskommissarin, Magarethe Vestager, nunmehr ein Verfahren gegen den Internetgiganten eröffnet, dies muss zukünftig jedoch schneller erfolgen.

SN: Die Europäische Kommission hat vor einem Monat die ersten Ergebnisse der Sektoruntersuchung für den Bereich E-Commerce veröffentlicht. Wie sehen Sie die gefundenen Ergebnisse?

Langen: Die Frage ist immer noch, wodurch diese Untersuchung angeregt wurde. Möglich sind die bei der Europäischen Kommission anhängigen Missbrauchsverfahren. Weiterhin könnten einzelne Beschwerden von Marktteilnehmern die Europäische Kommission dazu bewogen haben, sich den Bereich E-Commerce genauer anzuschauen.

Wenn die Europäische Kommission hingegen annimmt, dass ein Verdacht der Marktmacht im Handel besteht, wäre dies unverständlich. Meines Erachtens ist gerade dieser Sektor äußerst zersplittert.

Die Europäische Kommission spricht in dem Bericht oftmals das sogenannte Geoblocking an. Dieses soll das Wachstum im Bereich E-Commerce dämpfen. Nach meiner Auffassung liegen die niedrigen Wachstumszahlen im Onlinehandel aber immer noch am höchst unterschiedlichen Recht der Mitgliedstaaten. Die Europäische Union begegnet nun einigen dieser Hindernisse. Was den Bereich Zahlungen angeht, besteht nunmehr mit dem einheitlichen SEPA-Zahlungsmechanismus bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen jedoch folgen.

Zudem werden derzeit neue Ansätze zur Harmonisierung des bestehenden Umsatzsteuerrechts geprüft. Zwar sind bereits seit 1993 Regeln hinsichtlich der Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer in Kraft. Diese haben jedoch noch nicht den immer noch herrschenden Steuerwettbewerb in Europa Einhalt gebieten können. Vor allem im digitalen Bereich wird somit Marktabgrenzungen immer noch Vorschub geleistet. Auch hier ist das Europäische Parlament im Gesetzgebungsprozess außen vor. Die Kompetenz zur weiteren Harmonisierung des Steuerrechts liegt bei den Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament wird nur angehört, hat aber kein echtes Mitbestimmungsrecht. Auch im Bereich Steuern muss das Europäische Parlament daher als gleichberechtigtere Partner mitentscheiden können.

SN: Wie sieht es denn im Bereich der Europäischen Beihilferegelungen aus?

Langen: Was den Bereich Beihilfen anbelangt, so ist festzustellen, dass die Mitgliedstaaten trotz des in vielen Bereichen erforderlichen Notifizierungsverfahrens große Handhabe haben. Als Beispiel möchte ich nur die Bezuschussung des Nürburgrings durch das Land Rheinland-Pfalz nennen, welcher ja bekannter Weise Insolvenz anmelden musste - dies ohne nennenswerte beihilfenrechtliche Konsequenzen. Die Europäische Kommission muss daher konsequenter kontrollieren und durchgreifen, wenn es um die Bezuschussung von privaten Projekten durch den Staat geht.

SN: Richtigerweise spricht der Bericht auch die notwendige Verbesserung der Internationalen Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbsrechts an. DER MITTELSTANDSVERBUND befürchtet in diesem Zusammenhang einen echten Wettbewerbsnachteil: Unternehmen aus Ländern mit einem offenerem Wettbewerbsrecht können besonders im Onlinehandel mit einheitlichen Preisen werben – mittelständischen Kooperationen bleibt diese Möglichkeit weiterhin verwehrt.

Langen: Hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden muss ein Modus besserer Zusammenarbeit gefunden werden. Ziel ist ein Staat als Schiedsrichter und nicht als Marktteilnehmer. Das Wettbewerbsrecht ist leider immer noch das ungeliebte Kind der sozialen Marktwirtschaft. Seine Verteidiger werden zunehmend geringer.

Schaut man sich etwa die Streitigkeit mit China im Bereich der Förderung und dem Vertrieb von Solaranlagen an, so muss man feststellen, dass viele politische Akteure den Konflikt weiterhin scheuen. Ein entschlosseneres Vorgehen seitens der Europäischen Kommission ist daher notwendig, um den gemeinsamen Binnenmarkt als Wirtschaftsstandort zu stärken.

SN: Auch in Europa werden Start-ups durch die EU gefördert – funktioniert das bestehende System?

Langen: Es gilt hierbei zu helfen, dass junge Unternehmen nicht durch unfaire Praktiken vom Markt verdrängt werden. Notwendig hierfür sind einfache und anwendbare Regeln. Wichtig ist jedoch eine gesunde Unternehmerkultur in Europa. An dieser fehlt es zunehmend. Heute steht Risikoabsicherung und Versorgungsmentalität im Vordergrund. Das wirkt sich auch auf die die Selbstverantwortlichkeit sowie die unternehmerischen Rahmenbedingungen aus. Daher müssen Wege gefunden werden, um einen gesunden Umgang mit unternehmerischen Scheitern zu finden. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmer nach einem gescheiterten Projekt aufgrund eines jahrelangen Schufa-Eintrags wirtschaftlich und damit auch finanziell blockiert ist.

SN: Welche Verbesserungen können denn im Bereich des Vergaberechts vorangetrieben werden?

Langen: Hier müssen wir – auch nach Verabschiedung der neuen EU-Vergabevorschriften – für einen fairen Wettbewerb sorgen. Noch immer ist festzustellen, dass die öffentliche Auftragsvergabe als Instrument der Wirtschaftspolitik genutzt wird. In-House-Geschäfte – begünstigt durch die Vorschriften über die freihändige Vergabe von Aufträgen – müssen daher eingedämmt werden. Missbrauch ist immer möglich und geduldet. Die Eindämmung solcher Missbrauchsfälle ist und bleibt hingegen äußerst mühsam.

Zudem erleben wir eine Re-Kommunalisierungswelle in Deutschland. Die ist auch den Vergaberechtsvorschiften zu verdanken. Diese legen nämlich fest, dass es am privaten Unternehmen liegt, seine höhere Effizienz gegenüber öffentlichen Anbietern zu beweisen und nicht umgekehrt.

SN: Vielen Dank für das Gespräch!

Zur Person

Werner Langen wurde 1949 in Koblenz geboren. Als Diplomvolkswirt, Dr. rer. pol., arbeitete er zwischen 1975 und 1978 als Projektleiter am Institut für Mittelstandsforschung in Bonn (1975-78). Von 1978 bis 1983 war er Grundsatz- und Pressereferent beim rheinland-pfälzischen Minister für Wirtschaft und Verkehr. Von 1983 bis 1994 war er Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz und auch stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. 1990 und 1991 war er dann Landwirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz sowie Vorsitzender des Agrarausschusses des Bundesrates (1990-91). Dr. Langen ist seit 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments und war von 2006 bis 2012 Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im EP.

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