Gastbeitrag: Dr. Sabine Hepperle

"Für den Mittelstand gute Rahmenbedingungen zu schaffen, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen". Was das genau heißt, schreibt die Abteilungsleiterin Mittelstandspolitik im BMWi, Dr. Sabine Hepperle, in einem Gastbeitrag für die SynergienNews.

Berlin, 28.03.2014 — Für den Mittelstand gute Rahmenbedingungen zu schaffen, ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Denn zum Mittelstand gehören über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Über 83 Prozent der Auszubildenden lernen in KMU. Mittelständler stellen über 60 Prozent aller Arbeitsplätze und erwirtschaften mehr als die Hälfte unserer Wertschöpfung. Aus dem Mittelstand kommen zudem die "Hidden Champions", die mit Innovation, Qualität und Kundenorientierung weltweit erfolgreich sind.

Der Mittelstand schafft Lebensqualität für viele Menschen

Dr. Sabine Hepperle, Abteilungsleiterin Mittelstandspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieDer deutsche Mittelstand ist wertegebunden und nachhaltig. Mittelständische Unternehmen zeigen ein hohes Engagement in der Dualen Ausbildung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Jugendbeschäftigung und Qualifizierung. Das verhilft Deutschland zur geringsten Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Der typische Mittelständler hält zudem enge und langfristige Beziehungen zu seinen Mitarbeitern. Nicht zuletzt dank seiner besonderen Exportstärke konnte der Mittelstand in den letzten Jahren sogar Hunderttausende Arbeitsplätze schaffen. Viele Menschen erhalten somit durch den Mittelstand neue und solide Perspektiven. Die Unternehmen der kooperierenden Wirtschaft tragen maßgeblich zu diesem Erfolgsmodell Mittelstand bei. Auch sie zeigen ein hohes Maß an unternehmerischer Verantwortung. Ihre Mitgliedsunternehmen können sich auf ein verlässliches Wertegerüst stützen. Orientierung gibt dabei beispielsweise der "Network-Government-Kodex", den DER MITTELSTANDSVERBUND für den Bereich der Verbundgruppen mitentwickelt hat.

Schwerpunkte der Mittelstandspolitik

Damit der Mittelstand weiterhin Motor für Wachstum und Beschäftigung bleibt, wird die Bundesregierung insbesondere mit Maßnahmen in den Bereichen Fachkräftesicherung, Gründergeist, Finanzierung, Forschung und Innovation unterstützen. Auch beim Thema Energiepolitik achten wir auf die Belange des Mittelstands. Zudem überprüfen wir immer wieder einzelne Rahmenbedingungen, ob sie angemessen sind und die kleinen und mittleren Unternehmen nicht überfordern – etwa bei der Insolvenzanfechtung.

Fachkräftesicherung gewinnt mit fortschreitendem demografischen Wandel zunehmend an Bedeutung. Deshalb wird die Bundesregierung zusammen mit den Ländern und Sozialpartnern eine neue Allianz für Aus- und Weiterbildung schmieden. Ziel sind fokussierte Maßnahmen, um jungen Menschen den Weg in eine berufliche Ausbildung zu eröffnen. Darüber hinaus werden wir die Fachkräfte-Offensive weiterentwickeln, um auch Menschen ohne oder mit abgebrochener Ausbildung, mit Migrationshintergrund, älteren Menschen und Frauen bessere Chancen zu eröffnen. Das Willkommensportal für ausländische Fachkräfte, www.make-it-in-germany.com, werden wir ebenfalls weiterentwickeln.

Auch die Gründung neuer Unternehmen möchten wir weiter erleichtern. 2014 startet ein reformiertes Gründercoaching mit Zuschüssen für professionelle Unternehmensberatungen in der Startphase. Die Initiative "Unternehmergeist in die Schulen" wird ausgebaut. Die Plattform www.nexxt-change.org zur Vermittlung von Unternehmensnachfolgen erhält eine Überarbeitung. Zudem sollen durch One-Stop-Agencies, einheitliche Ansprechpartner, Startcenter und stärkere Nutzung von elektronischen Verfahren Gründungen erleichtert werden. Innovative Unternehmensgründungen aus der Hoch¬schullandschaft werden mit dem EXIST-Programm weiter unterstützt.

Finanzierungsfragen sind in jeder Phase eines Unternehmens von großer Bedeutung. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Eigenkapitalunterlegung für Mittelstandskredite auch künftig in einem vertretbaren Rahmen erfolgt (Basel III). Zudem engagieren wir uns dafür, dass passgenaue Finanzierungsinstrumente durch die KfW und das ERP-Sondervermögen zur Existenzgründung, Wachstumsfinanzierung oder Exportfinanzierung zur Verfügung stehen. Private Investoren sollen mit dem "Investitionszuschuss Wagniskapital" zur Bereitstellung von Wagniskapital mobilisiert werden. Der erfolgreiche High-Tech-Gründerfonds wird ebenfalls fortgesetzt. Der Bankkredit wird auch in Zukunft seine herausragende Rolle in der Fremdfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen behalten. Der derzeit gute Zugang zu Krediten über Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken muss auch künftig erhalten werden.

Forschung und Innovation sind im Mittelstand und auch bei vielen Verbundgruppen von hoher Relevanz. Daher wird die technologieoffene Förderung über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und die industrielle Gemeinschaftsforschung fortgesetzt. Über das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" werden in den nächsten sechs Jahren über 8 Mrd. Euro für internationale Forschungs- und Entwicklungskooperationen bereitgestellt.

Die Energiewende und ihre Auswirkungen sind für die gesamte Wirtschaft von Bedeutung. Die Bundesregierung wird bei der Umsetzung der Energiewende die Ziele Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit, d. h. Kosteneffizienz und Bezahlbarkeit gleichberechtigt nebeneinander stellen. Nicht nur der Mittelstand ist auf eine bezahlbare Energieversorgung angewiesen. Daher ist es richtig, das EEG zu reformieren. Bestehende Überförderungen werden abgebaut, Boni gestrichen, die Förderung auf die kostengünstigen Technologien konzentriert sowie degressiv ausgestaltet. Dadurch wird der Kostenanstieg durch die Erneuerbaren Energien gebremst.

Insolvenzanfechtung über 10 Jahre. Die neue Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung bereitet den Verbundgruppen große Sorgen. Zahlungen können vom Insolvenzverwalter bis zu zehn Jahre lang angefochten werden, wenn der Zahlungsempfänger u.a. von der drohenden Zahlungsunfähigkeit Kenntnis hatte. Der BGH hat bestätigt, dass die Zahlungsunfähigkeit dabei bereits aus Indizien abgeleitet werden kann. Sie sehen deshalb den Förderauftrag gegenüber ihren Mitgliedern gefährdet. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz überprüft daher insbesondere § 133 der Insolvenzordnung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die berechtigten Interessen des Handels berücksichtigt werden.

Mit den genannten Schwerpunkten verbessern wir das Umfeld, in dem die mittelständischen Unternehmen wirtschaften. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für mehr Wirtschaftswachstum und Beschäftigung.


Dr. Sabine Hepperle ist Leiterin der Abteilung Mittelstandspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Der Beitrag gibt die Meinung der Autorin wieder.

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