BAFA-Förderprogramme: Das ändert sich 2017

Wann sind Klimaanlagen förderungsfähig? Warum lohnt sich ein Energiemanagementsystem? Zu Beginn des neuen Jahres gelten neue Richtlinien, die auch Auswirkungen auf BAFA-Förderprogramme zum Klimaschutz haben.

Eschborn/ Berlin, 03.01.2017 – Das neue Jahr bringt für den Handel, das Handwerk und das Dienstleistungsgewerbe auch im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz zahlreiche Änderungen mit sich. So hat die Bundesregierung die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen zum Jahreswechsel novelliert. Anträge, die ab dem 1. Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen, werden auf der Grundlage der neuen Richtlinie geprüft und beschieden. Für Antrage vor dem 1. Januar gilt weiterhin die bisherige Kälterichtlinie.

Was ändert sich bei der Kälte-Klima-Richtlinie?

Das Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in EschbornMit Beginn des neuen Jahres können Unternehmen, die eine neue Kälte- oder Klimaanlage planen bei der Förderung mit Festbeträgen rechnen. Bisher hing der Zuschuss von den Kosten einer Anlage ab. Das soll sich nun ändern. Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der Art der Maßnahme, der Anlagenart, ihrem Kältemittel und ihrer Kälteleistung. Durch die Novellierung werden künftig neben der Neuerrichtung und Vollsanierung von Kälte- und Klimaanlagen auch Teilsanierungen gefördert. Erstmals werden zudem auch kleine Kompressionsanlagen im Bereich zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst, wie sie etwa in Kühlräumen von Restaurants oder zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen.

Die eingesetzten Kältemittel müssen dabei höheren Anforderungen entsprechen als bisher. Soll darüber hinaus die Energieeffizienz des Gesamtsystems verbessert werden, kann zusätzlich eine Bonusförderung in Anspruch genommen werden. Diese gilt für folgende Maßnahmen:

  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage;
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher);
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager;
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeübertrager.

Zuwendungsbescheid kommt früher

Mit der Festbetragsförderung soll auch der Zuwendungsbescheid früher erteilt werden. Statt wie bisher zum Ende des Verfahrens, soll der Bescheid über die Höhe der Förderung zu Beginn des Verfahrens beim Antragssteller eintreffen. Wichtig zu wissen: Damit ändert sich auch der Startschuss der Maßnahmenumsetzung. Antragssteller dürfen demnach erst mit der Sanierung der Anlage beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid eingetroffen ist. Bisher konnte die Maßnahme bereits nach Antragseingang begonnen werden. Als Startschuss für die Umsetzung gilt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe zum Bau oder zur Sanierung einer Kälte- oder Klimaanlage.

„Das schafft für Unternehmen Planungssicherheit“, erklärt Marvin Hohwieler. Der Klimaschutzmanager berät zusammen mit anderen Experten Betriebe im Rahmen des MITTELSTANDSVERBUND-Projekts „Klimaprofi für den Mittelstand“ in Sachen Energie und Klimaschutz. „Bisher konnten die Betriebe auf eigenes, finanzielles Risiko mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen, ohne den Zuwendungsbescheid in den Händen zu halten“, so Hohwieler. Das Risiko sei durch die Novellierung der Richtlinie nun beseitigt.

Supermärkte, Bäcker und Fleischer profitieren

Von der neuen Richtlinie können neben Betreibern von Supermärkten oder Kühlhäusern auch Bäcker, Fleischer und andere Unternehmen, die Kühlräume betreiben, profitieren. „Förderanträge können auf dem elektronischen Weg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden“, erklärt Hohwieler. Die Klimaschutzmanager helfen gerne bei der Beantragung der Fördermittel im Rahmen der kostenlosen Klimaschutzberatung des Projekts „Klimaprofi für den Mittelstand“.

Was ändert sich bei der Förderung von Energiemanagementsystemen?

Änderungen gibt es zum Jahreswechsel auch bei der Förderung von Energiemanagementsystemen. Die Förderung wird damit auch 2017 fortgeführt. Mit der neuen Richtlinie vom 20. Dezember 2016 will die Bundesregierung gezielt den Aufbau eines Systems fördern, dass Energieverbräuche erfasst und systematisch auswertet. Damit soll vor allem das Bewusstsein und die Umsetzung weiterer Energieeffizienzmaßnahmen vorangetrieben werden.

Mit der neuen Richtlinie bleiben die bisherigen Bestimmungen weitestgehend bestehen. Gefördert werden demnach Maßnahmen, die:

  • eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 vorsieht,
  • zum Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für ein Energiemanagementsystem beitragen,
  • zum Erwerb von Software für ein Energiemanagementsystem beitragen,
  • eine externe Energieberatung zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems beinhalten und
  • Maßnahmen, die Mitarbeiter für ein Energiemanagementsystem schulen

Die wichtigste Änderung der neuen Richtlinie besteht im Wegfall der Förderung zur Testierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV).

Wer bekommt die Förderung eines Energiemanagementsystems?

Eine Förderung eines Energiemanagementsystems können alle Unternehmen beim BAFA beantragen, die keine besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen oder zum Nachweis einer Zertifizierung nach §64 Absatz 1 Nummer 3 EEG verpflichtet sind.

Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs gewährt wird. Eine Ausnahme bilden hier kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die zwar vom Spitzenausgleich profitieren, aber dennoch für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 antragsberechtigt sind.

DER MITTELSTANDSVERBUND berät Fleischer, Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten und Apotheken im Rahmen der kostenlosen Klimaschutzberatung des Projekts „Klimaprofi für den Mittelstand“ zum Thema Klimaschutz. Die Klimaschutzmanager analysieren den IST-Zustand des Unternehmens und konzipieren ein maßgeschneidertes Klimaschutzkonzept, dass die Betreiber beim Energiesparen unterstützt.

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