BAFA: Wer seine Heizung optimiert, spart bares Geld

Heizkosten schlucken viel Geld im Unternehmen. Doch das muss nicht so bleiben. Denn wer die Wärmeversorgung energieeffizient optimiert, kann bei Investitionen mit bis zu 30 Prozent bzw. 25.000 Euro gefördert werden.

Berlin, 10.08.2016 – Um Heizkosten zu sparen, werden Raumtemperaturen gerne niedrig gehalten. Eine Lösung, die nicht rentabel ist. Ohne Wohlfühltemperaturen bleiben die Kunden dem Geschäft fern. Und auch im Winter ist das Heizen im Gebäude unabdingbar. Führt also kein Weg an den hohen Kosten vorbei? Falsch! Denn wer Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen jetzt durch hocheffiziente Pumpen ersetzt, behält auch langfristig die Kosten im Griff. Auch ein hydraulischer Abgleich kann sich lohnen.

Seit dem 1. August: Bis zu 30 Prozent Zuschuss

Um Unternehmen hier unter die Arme zu greifen, fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) seit dem 1. August Investitionen in die energieeffiziente Wärmeversorgung. Das Umrüsten lohnt sich. Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten bzw. bis zu 25.000 Euro fördert das Ministerium mit dem „Förderprogramm Heizungsoptimierung“. Das geht aus der Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich hervor.

Was wird gefördert?

Gefördert werden dabei alle Maßnahmen, die dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen ermöglichen. Von der Bezuschussung profitieren außerdem alle Maßnahmen, die dem hydraulischen Abgleich dienen. Im Zusammenhang mit dem Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen zur Anschaffung und fachgerechten Installation gefördert werden. Darunter zählen:

  • voreinstellbare Thermostatventile
  • Einzelraumtemperaturregler
  • Strangventile
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Benutzerinterfaces
  • Pufferspeicher
  • professionelle Einstellung der Heizkörper

Neubauten und Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Anordnungen durchgeführt werden, sind von der Bezuschussung ausgenommen. Auch gebrauchte Anlagen sowie neue Anlagen mit gebrauchten Anlageteilen, Eigenleistungen und Nebenleistungen (wie z.B. die Entsorgung) sind nicht im Förderprogramm berücksichtigt.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Wie erhalten Sie die Förderung?

„Wer von der Förderung Gebrauch machen möchte, muss sich zunächst online auf der BAFA-Homepage registrieren“, weiß Ernst Panse, der im MITTELSTANDSVERBUND für Klima- und Energiefragen zuständig ist. Die Förderung werde dann nach Abschluss der Maßnahme und Übermittlung der Daten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt.

Klimaprojekt berät für maximale Fördersumme

„Viele mittelständische Unternehmen haben aber oft nicht die personellen Ressourcen, um sich der Heizungsoptimierung zu widmen“, so Panse. Deshalb unterstützt der Spitzenverband Bäcker, Fleischer, Friseure, Autowerkstätten und Apotheken mit seinem Projekt „Klimaprofi für den Mittelstand“ bei der Beratung energieeffizienter Maßnahmen. „Durch die kostenlose Vor-Ort-Beratung werden den Unternehmern Optimierungsziele aufgezeigt. Auch bei den Förderanträgen beraten wir“, so der Klimaexperte.

„Die Beratung lohnt sich. Denn unsere Klimamanager können den Unternehmen dabei helfen, die maximale Fördersumme zu beantragen“, erklärt er. Auch Unternehmen anderer Branchen unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND. Mit seinem kompetenten Netzwerk aus Energieeffizienzberatern weiß der Spitzenverband genau, worauf es bei den klimaschonenden Maßnahmen ankommt.

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