BMVI fördert Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter (2. Call)

Vom 14. September 2017 bis zum 30. Oktober 2017 können Investoren wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen. Ziel ist die Errichtung von 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten.

Köln, 12.09.2017 – Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt in einem zweiten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten.

BMVI stellt rund 100 Millionen Euro bereit

Zweiter Förderaufruf zur Förderrichtlinie "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"Gewährt wird eine Investitionsbeihilfe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind dabei die Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten. Vom BMVI werden hierbei rund 100 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können bis zum 30. Oktober 2017 eingereicht werden.

Mittelvergabe nach „Windhundprinzip“ entfällt

Da die Mittelvergabe ab dem zweiten Aufruf zur Antragseinreichung nach dem zentralen Kriterium der geringsten Fördermittel pro KW Ladeleistung erfolgt, entfällt die Mittelvergabe nach dem „Windhundprinzip“. Daher war es auch nicht möglich, die Förderanträge, die über den ersten Aufruf nicht bedient werden konnten, für den zweiten Aufruf zu berücksichtigen. Diese Anträge müssen daher unter Umständen neu gestellt werden.

Sowohl in der Förderrichtlinie als auch im Förderaufruf sind Mindestanforderungen formuliert, die beim Aufbau von Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden müssen. Alle Informationen zum Förderprogramm und für die Antragstellung sowie eine Unterlagencheckliste finden Sie hier.

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