EEG-Umlage: Steigende Kosten für den Mittelstand

2017 steigt die EEG-Umlage weiter. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt davor, die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes weiter zu gefährden.

Berlin, 10.01.2017 – Neues Jahr – neues Glück? Jedenfalls nicht für die Stromrechnung vieler mittelständischer Unternehmen. Denn auch im Jahr 2017 steigt die EEG-Umlage für Verbraucher und Betriebe weiter. Die Folgen sind spürbar: Denn auch die an der Strombörse stark gefallenen Preise werden die zusätzlichen Abgaben nicht kompensieren können. Die Politik darf den Mittelstand nicht erneut hängen lassen.

Kostensteigerung im Einzelnen

Fortan beträgt die EEG-Umlage 6,88 Cent je Kilowattstunde. Sie liegt damit ca. einen halben Cent höher als im vergangenen Jahr. Bei ihrer Einführung im Jahr 2000 lag die EEG-Umlage noch bei 0,19 Cent und ist seitdem jedes Jahr gestiegen.

Die Folgen

Für den Mittelstand bedeutet die wachsende Umlage vor allem eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit, gerade im europäischen Vergleich. Aber nicht nur die Höhe der EEG-Umlage, auch ihre Struktur wirkt wettbewerbsverzerrend. Denn ausgerechnet die energieintensiven, großen Energieverbraucher sind von der EEG-Umlage (teilweise) befreit. Durch die Umlage müssen Verbraucher und gerade auch mittelständische Unternehmen deren eingesparte Kosten übernehmen.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES eine inakzeptable Regelung. Denn damit ist das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt. Nicht diejenigen, die besonders viel Energie verbrauchen, müssen für die Energiewende aufkommen, sondern ausgerechnet diejenigen, die absolut weniger, in Relation zu Ihrer Unternehmensgröße aber durchaus deutliche Stromkostenbelastungen haben.

Das häufig im Zusammenhang mit der geringeren EEG-Last für Großverbraucher von Energie zu hörenden Argument des notwendigen Erhalts einer internationalen Konkurrenzfähigkeit stößt gerade bei denjenigen Unternehmen des Mittelstandes auf Unverständnis, die sich zunehmend gegen die wachsende Konkurrenz auf globalen E-Commerce-Plattformen etwa im Konsumgütermarkt oder bei Dienstleistungen ausgesetzt sehen. Eine gerechtere Lastenverteilung ist mit dem Umlagesystem des EEG nicht zu realisieren. Notwendig ist vielmehr eine fiskalpolitische Lösung, die alle Steuer- und Abgabenzahler mit einschließt.

Förderung effizient gestalten

Wer die Energiewende bezahlt, hat auch einen Anspruch auf eine effiziente Mittelverwendung. Hier sieht DER MITTELSTANDSVERBUND ebenso Reformbedarf. Auch wenn die EEG-Novelle fortan darauf abzielt, neue Anlagen künftig bedarfsgerecht zu fördern, bleiben die Kosten unverhältnismäßig hoch.

Grund hierfür ist der Bestandsschutz für bereits laufende Förderungen – deren Restlaufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen. Mit der bisherigen EEG-Umlage soll Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien eine hohe finanzielle Planungssicherheit gegeben werden. Vereinfacht gesagt erhalten daher Betreiber von bestehenden Anlagen einen wachsenden Zuschuss als Ausgleich, wenn der Marktpreis für Strom fällt. Durch das kontinuierliche Absinken des Strompreises infolge der künstlichen Angebotserweiterung ist die Belastung des Systems durch die automatisch steigenden Kompensationszahlungen für die Anlagenbetreiben kontinuierlich gestiegen. Diesem Systemfehler muss endlich gezielter entgegengewirkt werden.

„Die Förderung von Anlagen, die gerade zu Spitzenzeiten Strom produzieren, der dann nicht abgenommen werden kann, verursacht nur hohe Kosten und macht absolut keinen Sinn“, kritisiert Paul Maeser, Steuer und Finanzexperte des Verbandes. Eine Entschädigung an den Betreiber für das bloße Abregeln einer Anlage ist weder demjenigen vermittelbar, der für solche Handlungen zu Umlagenzahlungen verpflichtet ist, noch dem Steuerzahler vermittelbar“, so Maeser.

Der überfällige Kurswechsel müsse sich vor allem auf den Netzausbau für eine umweltschonende Energiegewinnung und die Erforschung und Implementierung von Speicherkapazitäten konzentrieren. Für die Zukunft einer mittelständisch geprägten Wirtschaft in einem rohstoffarmen Land sei eine kluge und weitsichtige Energiepolitik ein zentrales Thema, das auch in einem Wahljahr besondere Priorität bei der Spitzenpolitik haben müsse, so der Steuerexperte.

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